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Plenarsitzung - Kinderbetreuung, Bildungsgipfel, Vermögensverwaltung
Anträge und Gesetzentwürfe von Team K, Wir Bürger, PD
Vor Beginn der Debatte erkundigte sich Jürgen Wirth Anderlan nach den Arbeiten des Corona-Aufarbeitungsausschusses, der vor über zwei Wochen eingesetzt wurde. Es sei keine Kommission des Landtags, sondern eine informelle Arbeitsgruppe, die von ihrem Ressort koordiniert werde, antwortete LR Rosmarie Pamer. Heute werde sie einberufen.
Am Vormittag wurde die Debatte zum Beschlussantrag Nr. 33/24 wieder aufgenommen: Ganzjährige Kinderbetreuung - neue Wege suchen (eingebracht von den Abg. Rieder, Köllensperger, Ploner F., Ploner A. am 26.01.2024). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, ein ganzheitliches Konzept für eine ganzjährige Kinderbetreuung mit allen Beteiligten und Betroffenen zu erarbeiten und dabei ergebnisoffen die Thematik der „ganzjährigen Kinderbetreuung“ von allen Seiten zu beleuchten und gemeinsam neue Wege zu finden, die die Herausforderungen der Gegenwart in unserer Gesellschaft berücksichtigen.
Am Mittwoch hatte nach der Debatte bereits die Landesregierung ihre Stellungnahme dazu abgegeben.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sah in der gestrigen Debatte ein Zeichen, dass es Einhelligkeit zu einer koordinierten Vorgangsweise gebe. Der Arbeitstisch werde auch festlegen müssen, wer was wann umsetze. Aus Gesprächen mit Kindergartenpersonal wisse sie, dass manche gerne im Winter etwas Urlaub hätten und dafür im Sommer einspringen würden. Manche würden auch zusätzliches Geld brauchen, für den Wohnungsbau oder anderes. Rieder schätzte die Vorschläge von LR Achammer, etwa zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Kindergärten und auch zur Vereinheitlichung der Bildungszeiten. Sie bat schließlich um Vertagung, um den Antrag neu formulieren zu können.
Beschlussantrag Nr. 49/24: Bildungsgipfel und Reformen im Südtiroler Bildungssystem (eingebracht von den Abg. Ploner A., Ploner F., Köllensperger und Rieder am 19.02.2024). Der der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, einmal im Jahr einen Bildungsgipfel zu organisieren, unter Einbindung aller für die Schule wichtigen Stakeholder. (Ersetzungsantrag der Einbringer, der auch von LR Achammer mitunterzeichnet wurde.)
Bei der Anhörung zum Thema Schule sei stark der Wunsch geäußert worden, bei Entscheidungen die Betroffenen einzubinden, berichtete Alex Ploner (Team). Man müsse bei solchen Gipfeln immer darauf achten, dass dabei auch etwas herauskommt. Bei seiner früheren Forderung nach einem Kongress zum barrierefreien Bauen, der genehmigt worden sei, sei er von der Umsetzung enttäuscht worden. Bei einem Bildungsgipfel müssten konkrete Vorschläge herauskommen, ohne Ideologie und mit den Jugendlichen im Mittelpunkt. Für das Nachhaltigkeitsfestival habe man Millionen ausgegeben, für die Schule erwarte er sich ähnliches.
Zeno Oberkofler (Grüne) unterstützte den Antrag, erwartete sich aber nicht allzu viel davon. Der Landtag sollte seine Entscheidungen nicht an Gipfel delegieren, sondern konkrete Schritte setzen für eine zukunftsfähige Bildung.
Gleiche Unterstützung für alle bedeute auch Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder selber unterrichten wollten, meinte Jürgen Wirth Anderlan (JWA). Auch die Kindergärtnerinnen sollten angehört werden.
Man müsse mit den Menschen reden, die in den Bildungseinrichtungen arbeiten und die dort ausgebildet werden, meinte Harald Stauder (SVP), deshalb sei der Ansatz richtig, wenn man das Schulsystem fit für die Zukunft machen wolle.
Waltraud Deeg (SVP) plädierte dafür, Bildung nicht nur als Schule zu denken, Bildung gehe weiter. Zu einer Schulreform könne man sich mehreres vorstellen, etwa die Aufweichung des Klassensystems ab der dritten Oberschulklasse wie in vielen anderen Ländern.
Sandro Repetto (PD) begrüßte den Antrag, er ziele auf eine umfassende Bestandaufnahme und eine konsensbasierte Neuerung ab. Auch LR Galateo hätte den Antrag unterzeichnen sollen. Es wäre grundsätzlich Pflicht der Mehrheit gewesen, dieses Anliegen vorzubringen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) meinte, die Probleme der Schule kenne man, es sei aber richtig, die Betroffenen anzuhören. Leider würden die Ergebnisse dann nicht umgesetzt, wie man bei der Goethe-Schule gesehen habe. Die Schule brauche eine Reform, angefangen bei Stundenplan und Lehrplan. Die Schulen seien nicht alle gleich, auch das sei bei Maßnahmen zu bedenken. Ein Bildungsgipfel sei zu wenig.
Ein Bildungsgipfel sei auch in anderen Ländern üblich, bemerkte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion). Ihm wäre es lieber, wenn der Gipfel beim Landtag angesiedelt werde, z.B. bei der zuständigen Gesetzgebungskommission. Ein bestimmter Abstand zur Exekutive täte auch der freien Rede gut.
LR Philipp Achammer sah den Antrag als lobenswertes Ansinnen, über Parteigrenzen zusammenzuschauen, wenn es um die Kinder gehe. Der Vorwurf, dass nach Gipfeln nie nichts passiere, sei Stumpfsinn. Auch Vorschläge aus dem Kinderlandtag seien umgesetzt worden. Südtirols Schulen hätten, im Unterschied zu Tirol, viel Autonomie. Zusammen mit ihnen habe man gute Lösungen gefunden, auch zu den Einschreibungen und zur Durchmischung der Klassen. Die Schulprogramme seien nicht so praxisfern, wie ihnen vorgeworfen werde. Was die Kindergärten betreffe, so brauche es gerade für die Bildung der Kleinsten die beste Ausbildung. Die Bildungsverantwortung liege zuerst bei den Eltern, das müsse man festhalten vor dem Hintergrund, dass manche Kinder alleingelassen würden.
Alex Ploner betonte, dass eine umfassende Bestandsaufnahme durch die Beteiligten notwendig sei, und mit der Anhörung habe er das Thema bereits in den Landtag gebracht. Man werde sehen, was vom Gipfel die Landesregierung umsetze, aber das könne man nach so einem Gipfel auch gut überprüfen. Er rief die Bildungslandesräte auf, die Initiative mit aller Kraft voranzutreiben und dazu auch die richtigen Leute einzuladen.
Der Antrag wurde mit 30 Ja einstimmig angenommen.
Landesgesetzentwurf Nr. 4/23: Änderungen des Landesgesetzes vom 21. Januar 1987, Nr. 2, „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ (vorgelegt von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F. und Rieder).
Paul Köllensperger (Team K) bedauerte die Abwesenheit von Stadtrat Bianchi und erinnerte an die Petition mit 50.000 Unterschriften gegen den Ausverkauf der Dolomiten und verwies auf die „politische Entscheidung“, die die Landesregierung in Bezug auf die Santner-Hütte getroffen habe, mit der Begründung, dass das betreffende Gebiet nicht „für institutionelle Zwecke“ genutzt werde, was für alle Dolomiten gelten könne. Er erinnerte daran, dass der Fall des Amtsmissbrauchs durch ein staatliches Gesetz beseitigt worden sei, aber es gebe noch einen offenen Streit beim Rechnungshof über den Verkaufspreis von 27.000 Euro. Jede Grundstücksübertragung beginnt mit einer Forderung der privaten Partei, auf die die öffentliche Verwaltung antwortet. Vor allem aber stützt sich jede Übertragung auf ähnliche Präzedenzfälle (die in der Gesetzgebung per definitionem gefährlich sind), und diese Kette muss durchbrochen werden. Dies ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, der vom Gesetzgebungsausschuss befürwortet wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, in das Landesgesetz Nr. 2 vom 21. Januar 1987 („Normen für die Verwaltung des Vermögens der Autonomen Provinz Bozen“) einzugreifen, damit die Übertragung eines staatlichen Vermögens in die Kategorie des verfügbaren Vermögens und der anschließende Verkauf desselben nur unter der Bedingung möglich ist, dass kein anderes öffentliches Interesse seiner Veräußerung entgegensteht, insbesondere im Falle von Gütern von kultureller, historischer, künstlerischer, landschaftlicher oder ökologischer Bedeutung. Dieses Gesetz würde in Zukunft verhindert, dass Teile des Unesco-Welterbes an Private verkauft werden.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte an seinen Änderungsantrag, um zu verhindern, dass gar nichts mehr verkauft werden dürfe. Es gebe Situationen, in denen auch im öffentlichen Interesse verkauft werden könne. Dazu müsse ein Gutachten der “mitgliederstärksten regionalen Bergsport- und Naturschutzvereinigung”, sprich: des AVS, vorliegen. Anders als durch einen reinen Regierungsbeschluss wäre durch dieses Verfahren auch eine öffentliche Debatte möglich.
Dieses Thema liege den Menschen wirklich am Herzen, meinte Brigitte Foppa (Grüne), Tausende seien empört gewesen, weil es sich schließlich um ein Herzstück der Heimat handle. Mit dem “Veräußern” gebe man mehr ab als nur den Besitz.
Er finde den Vorschlag sehr sinnvoll, erklärte Andreas Colli (Wir Bürger), auch wenn er dafür sei, dass Berghütten ausgebaut werden können. Auch das Konzessionsverfahren sei wichtig, um eine langfristige Abgabe des Landesvermögens zu vermeiden.
Viele Bozner würden sich täglich bei dem Anblick empören, meinte Zeno Oberkofler (Grüne). Man müsse einem so verantwortungslosen Umgang mit dem öffentlichen Gut einen Riegel vorschieben.
Andreas Leiter Reber plädierte dafür, sich anzuschauen, was alles unter dieses Gesetz fallen würde. Dann wüsste man auch, wen es treffen würde.
Paul Köllensperger ging auf den Vorschlag ein und bat um Vertagung.
Man sollte sich den Gesetzentwurf grundsätzlich noch einmal anschauen, meinte LH Arno Kompatscher, denn in dieser Formulierung würde das ganze landwirtschaftliche Grün darunterfallen. Es seien auch noch andere Ungereimtheiten enthalten.
Landesgesetzentwurf Nr. 8/23: Sofortige Aussetzung und Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, "Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren" (vorgelegt von den Abg. Colli und Wirth Anderlan). Einbringer Andreas Colli bat um Vertagung.
Aus demselben Grund wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 10/23: Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“ (vorgelegt vom Abg. Repetto) zurückgezogen. In beiden geht es um das DNA-Profil der Hunde.
AM