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Plenarsitzung – Maßnahmen gegen die Teuerung, Wohnbauförderung

Anträge von Süd-Tiroler Freiheit und Team K

Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio" beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen. Die Arbeiten im Plenum werden jedoch wie üblich live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtages übertragen.

Begehrensantrag Nr. 12/24 Maßnahmen gegen die Teuerung (eingebracht von der Süd-Tiroler Freiheit am 18.04.2024): Der Landtag möge beschließen:
1. Der Südtiroler Landtag fordert das italienische Parlament und die italienische Regierung auf, die Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel sowie Bedarfsgüter des täglichen Gebrauchs zeitweilig auszusetzen oder zumindest signifikant zu senken.
2. Der Südtiroler Landtag spricht sich für einen gesetzlichen Mindestlohn nach europäischen Standards aus.
3. Der Südtiroler Landtag spricht sich für eine Senkung der Lohnnebenkosten aus, um einerseits die Betriebe zu entlasten und andererseits damit die Löhne erhöhen zu können.
4. Der Südtiroler Landtag erkennt die Notwendigkeit an, dass die Löhne der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft erhöht und schnellstmöglich an die steigende Inflation und an die aktuellen Lebenshaltungskosten in Südtirol angepasst werden und beauftragt daher die Landesregierung sich zu verwenden, gemeinsam mit den Gewerkschaften und Sozialpartnern die Landeszusatzverträge in der Privatwirtschaft neu zu verhandeln und anzupassen bzw. den Abschluss von Betriebsabkommen zu fördern.
5. Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung, sich bei den Verhandlungsgesprächen zu den Landeszusatzverträgen für die Privatwirtschaft zur Erhöhung der Löhne gemeinsam mit den Gewerkschaften und Sozialpartnern dafür einzusetzen, dass für Arbeitgeber die „Arbeitgeberabgaben“ so niedrig wie möglich ausfallen.
6. Der Südtiroler Landtag spricht sich für eine generelle Senkung der Mehrwertsteuer bzw. alternativ für eine Anpassung derselben in den Grenzregionen an Nachbarregionen aus.
7. Zur Umsetzung all dieser Punkte wird die Landesregierung aufgefordert, mit der italienischen Regierung in Verhandlungen zu treten. Sollte die italienische Regierung nicht geneigt sein, derartige Maßnahmen auf Staatsebene einzuführen, wird die Landesregierung beauftragt, entsprechende Sonderregelungen für Südtirol auszuhandeln.
Das Team K bemerkte u.a., man wage zu bezweifeln, dass ein Begehrensantrag an die Regierung in Rom zu schnellen Änderungen führe. Eine Aussetzung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel würde laut ihren Berechnungen lediglich 27 bis 30 Euro monatlich ausmachen; auch die Auswirkungen von Punkt 2 des Antrages bezweifle man. In Punkt 4 werde Bezug genommen auf die Löhne der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, aber eine Erhöhung der Löhne der öffentlich Bediensteten würde fehlen. Die Süd-Tiroler Freiheit habe in der Vergangenheit ähnliche Anträge des Team K nie unterstützt.
PD - Demokratische Partei unterstrich zwar die Wichtigkeit des Themas des Begehrensantrages, kritisierte aber u.a. einzelne Punkte des beschließenden Teils, etwa aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes, der Probleme nicht lösen, sondern verschieben würde. Einigen Punkten des Antrags könne man aber zustimmen.
JWA Wirth Anderlan erklärte u.a., dass es Unterschiede zwischen den Preisen im Trentino und in Südtirol gebe. Das zeige, dass das Hauptproblem in Südtirol liege, u.a. aufgrund des Tourismus, und deshalb müsse man hier etwas gegen die hohen Preise tun. Man werde dem Antrag dennoch zustimmen.
Die Grünen unterstrichen u.a., dass die Lebenshaltungskosten in Südtirol zu hoch seien. Es sei deshalb notwendig, strukturelle Lohnerhöhungen auf den Weg zu bringen - die öffentliche Hand müsse vorausgehen, dann würde die Privatwirtschaft nachziehen. Es brauche die notwendigen Mittel dafür im Haushalt. Man sei nicht für pauschale Steuersenkungen, sondern für gezielte Maßnahmen. Man könne nicht nachvollziehen, warum die italienische Regierung sich gegen einen Mindestlohn sträube - einen solchen gebe es in fast allen anderen europäischen Ländern. Man stimme dem Antrag zum Teil zu.
Die Süd-Tiroler Freiheit stellte u.a. klar, dass man nicht eine generelle Senkung der Mehrwertsteuer fordere, sondern von jener auf die Grundnahrungsmittel. Auch 30 Euro Ersparnis im Monat seien für bestimmte Menschen sehr viel Geld. Man habe auch kein Problem damit, die Bediensteten der öffentlichen Hand mit in Punkt 4 aufzunehmen - doch es entspreche nicht den Tatsachen, dass die Privatwirtschaft nachziehe, wenn die öffentliche Hand vorausgehe. Man müsse aufpassen, dass es in Südtirol nicht zu einem sozialen Ungleichgewicht komme - wer in Südtirol fleißig sei und arbeite, müsse hier gut leben können.
Das zuständige Mitglied der Landesregierung verwies u.a. darauf, dass Italien im europäischen Mittelwert derzeit die niedrigste Inflationsrate habe - dies gehe aber nicht einher damit, dass die Preise sänken. Der Landtag habe sich bereits 2022 für einen Mindestlohn ausgesprochen und einen entsprechenden Begehrensantrag nach Rom geschickt. Die EU sehe vor, dass in den Mitgliedstaaten ein Mindestlohn eingeführt werde, Italien sei eines von fünf Ländern, das keinen solchen habe - aber von der EU auch nicht dazu verpflichtet werden könne. Grund dafür sei das Kollektivvertragssystem, durch welches die Löhne ständig angepasst würden. Die Senkung der Lohnnebenkosten, wie in Punkt 3 gefordert, sei problematisch, denn mit den Lohnnebenkosten würden zahlreiche Maßnahmen finanziert, für die man sonst andere Finanzierungsmöglichkeiten finden müsse, zum Beispiel Pensionen, Mutterschaft etc. In Italien liege die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel bei vier Prozent, in Österreich dagegen bei zehn Prozent. Eine generelle Senkung der MwSt. wäre in Italien zu begrüßen, doch damit würden Einnahmen wegfallen; eine territorial begrenzte Senkung wäre wohl auf EU-Ebene nicht durchsetzbar. Man schlage vor, den Begehrensantrag nicht anzunehmen.
Man sei gewählt, um sich für die Menschen einzusetzen, so die Süd-Tiroler Freiheit u.a., und nicht dafür, auf die Staatsfinanzen Italiens zu achten - deshalb habe man diesen Begehrensantrag ausgearbeitet. Es gebe zahlreiche Menschen in Südtirol, die mit ihrem Einkommen kein Auskommen mehr hätten, für diese müsse man etwas tun. 30 Euro seien für jemanden, der nichts habe, sehr viel. Man habe viele Jahre lang in Projekte und Mauern Millionen investiert, nun gelte es, dafür zu sorgen, dass “unsere” Menschen etwas auf den Teller bekämen.
Es gebe Beispiele dafür, so die Süd-Tiroler Freiheit, dass in einzelnen Gemeinden ein anderer MwSt.-Satz gelte.
Der Begehrensantrag Nr. 12/24 wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 72/24 Wohnbauförderung - Auszahlung jetzt und nicht in zwei Jahren (eingebracht vom Team K am 18.04.2024): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Bearbeitung der Gesuche für die Wohnbauförderung betreffend die Jahre 2022 und 2023 auszulagern mit dem Ziel, diese innerhalb des Jahres 2024 zu bearbeiten und die zustehenden Beiträge zur Auszahlung zu bringen; 2. mit der Bearbeitung der Gesuche betreffend das Jahr 2024 in den zuständigen Ämtern zu beginnen; 3. Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der Gesuche zur Wohnbauförderung zu setzen, damit diese zukünftig in annehmbaren Zeiten bearbeitet und ausbezahlt werden.
Die Freie Fraktion stimmte den drei Punkten des Beschlussantrages zu und verwies u.a. darauf, dass die Wohnbauförderung derzeit das Ziel nicht erfülle - man habe deshalb einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem ein Landesdarlehen und andere Maßnahmen vorgeschlagen würden. Die Voraussetzungen hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten nämlich geändert, aber der Beitrag der Wohnbauförderung sei stehengeblieben, die Preise für Wohnungen aber seien in die Höhe geschnellt.
Das Team K erklärte u.a., dass Wohnbauförderung auch Sozial- und in der Folge Familienförderung sei. Es sei ein Grundrecht, ausreichend Wohnraum zu haben. Die Wohnbauförderung sei ein Tropfen auf dem heißen Stein, und wenn man zweieinhalb Jahre auf den Beitrag warte, dann seien die 35.000 Euro wegen der Zinsen und der Inflation bei Auszahlung bereits aufgebraucht. Es wäre notwendig, dass man in Zeiten der Digitalisierung bereits innerhalb kürzester Zeit Bescheid bekäme, ob der Antragsteller eine Förderung erhalte oder nicht. Man müsse etwas tun, damit die Menschen genügend Wohnraum hätten, sonst würde die soziale Schieflage stärker.
Die SVP erinnerte u.a. an das zweite Autonomiestatut, in dem das Thema Wohnbau als primäre Kompetenz des Landes angeführt ist. Mit dem Modell des geförderten Wohnbaus sei Südtirol lange Vorbild in Europa gewesen. In Südtirol habe es auch in der Vergangenheit Gruppen gegeben, die sich mit den ausbezahlten Gehältern keine Wohnung leisten können. Man müsse leistbare Wohnformen in Miete und Eigentum finden, dürfe aber Bestehendes, das funktioniere nicht in Frage stellen.
PD - Demokratische Partei unterstrich u.a., dass das angesprochene Problem ein großes sei. Man sei der Meinung, dass es in Zukunft Verbesserungen geben würde, die ehemals zuständige Landesrätin habe bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, doch es brauche weitere. Man hoffe, dass der Antrag vom Landtag angenommen werde.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte u.a. daran, dass das Team K ein massives Wohnbauprogramm vorgeschlagen habe - aber in Südtirol wachse die Bevölkerung nicht aufgrund der Geburten, sondern wegen der Zuwanderung. Es gebe in Südtirol einen hohen Anteil an leerstehenden Wohnungen. Die bebaubaren Flächen im Land seien knapp. Die Sozialbindung der geförderten Wohnungen müsse erhöht werden.
JWA Wirth Anderlan erklärte u.a., der Antrag sei vernünftig und unterstützungswürdig. Die Wohnbauförderung sei aufgrund der langen Wartezeiten mutiert in eine Bankenfinanzierungsmaßnahme. Allerdings erziele eine Auslagerung nicht immer die gewünschte Wirkung.
Die zuständige Landesrätin sagte in ihrer Replik u.a., dass die Themen Wohnbau und Wohnbauförderung äußerst wichtig seien. Die im Antrag angegebenen Zeiten müssten in den richtigen Kontext gestellt werden, weil das Amt für Wohnbauförderung auch andere Anträge bearbeite, etwa die Notstandshilfen bei Naturkatastrophen - diese Gesuche hätten immer Priorität und würden im Schnitt innerhalb drei bis vier Monate bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Gesuche für die Wohnbauförderung betrage 21 Monate, bis zur Auszahlung vergingen noch einmal 5 Monate. Eine Auslagerung der Bearbeitung der Anträge sei geprüft worden, diese sei aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Man strebe eine Priorisierung der Abteilung Wohnungsbau bei der Informatisierung an, ebenso wie einen zeitnahen spezifischen Wettbewerb für das Personal. Man schlage die Ablehnung des Beschlussantrages vor - nicht, weil man das Problem nicht erkannt habe, sondern weil man bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht habe.

Die Arbeiten des Plenums werden um 14.30 Uhr fortgesetzt.

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