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Wahlbestätigungsausschuss: Wählbarkeit von 34 Abgeordneten bestätigt

Überprüfung der juridischen Positionen der Abgeordneten Holzeisen zum Zweck der Wahlbestätigung konnte aufgrund des nach wie vor ausstehenden Urteils des Verfassungsgerichtshofes nicht abgeschlossen werden

Der Wahlbestätigungsausschuss des Südtiroler Landtages, zur Wahlbestätigung mit der Überprüfung der juridischen Positionen der Abgeordneten beauftragt, ist am heutigen Donnerstagmorgen (21. März) unter dem Vorsitz von Brigitte Foppa zusammengetreten.

Als erster Punkt auf der Tagesordnung stand dabei die Fortsetzung der bei der Sitzung am 29. Februar begonnenen Überprüfung der juridischen Positionen der Abgeordneten Renate Holzeisen (Vita), die Partei in drei Gerichtsverfahren gegen das Land Südtirol ist. „Ein laufendes Gerichtserfahren einer Abgeordneten mit dem Land wäre ein Grund für eine Unvereinbarkeit mit dem Amt als Abgeordnete. Im Fall der Abg. Renate Holzeisen sind die Gerichtsverfahren bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs ausgesetzt“, erklärte die Vorsitzende Foppa. Der Wahlbestätigungsausschuss habe daher die Bewertung der Vereinbarkeit der Abgeordneten Holzeisen bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt, um der Abgeordneten das volle Optionsrecht – das Mandat zu behalten oder im Verfahren zu verweilen – zuzusichern.

„Für die anderen 34 Abgeordneten stellte der Ausschuss einstimmig fest, dass keine Unwählbarkeits- oder Unvereinbarkeitsgründe vorliegen“, so Foppa.

Es folgte die Diskussion und Abstimmung des Schlussberichtes, den der Ausschuss dem Landtag vorzulegen hat. Er wird vermutlich in der April-Sitzung (9. bis 12. April) im Plenum behandelt werden.

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