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Plenarsitzung - Gastgewerbliche Nahversorgung, Berufsausbildungen im Ausland - Gesetz zu außeretatmäßiger Verbindlichkeit verabschiedet

Beschlussanträge der SVP; Landesgesetzentwurf Nr. 148/23 “Außeretatmäßige Verbindlichkeit“ 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt

Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio" beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen. Die Arbeiten im Plenum werden jedoch wie üblich live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen.

Am Freitagvormittag wurde die Landtagssitzung mit der der Mehrheit vorbehaltenen Zeit fortgesetzt, in der zunächst der Beschlussantrag Nr. 738/23 Gastgewerbliche Nahversorgung stärken (eingebracht von der SVP am 24.08.2023) behandelt wurde. In diesem wird gefordert, der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, • die bestehenden Förderkriterien zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste neu zu bewerten und • Anpassungen im Sinne einer noch stärkeren Unterstützung der gastgewerblichen Nahversorgung anzudenken.
In der Debatte ergriff zunächst die Süd-Tiroler Freiheit das Wort, die anmerkte, dass der Antrag unterstützenswert sei und die schwierige Situation nicht nur das Gastgewerbe, sondern auch andere Wirtschaftszweige betreffe. Enzian unterstrich, dass ein Bürokratieabbau notwendig sei. Die SVP wies darauf hin, dass es im Antrag um eine bestehende Fördermaßnahme gehe, die es gelte zu verbessern bzw. bei der der Zugang vereinfacht werden müsse. Zugleich wurden die Vorteile der Kooperation von mehreren Betrieben hervorgehoben. Die Landesregierung schickte voraus, dass das Anliegen des Antrags geteilt werde. “Dorfgasthäuser” seien nicht nur für den Tourismus, sondern auch für das Dorfleben wichtig.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.   

Beschlussantrag Nr. 740/23 Anerkennung von Berufsausbildungen im Ausland erleichtern! (eingebracht von der SVP am 25.08.2023): Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. sämtliche Anerkennungsverfahren für von Südtirolerinnen und Südtirolern im Ausland erworbenen Berufsausbildungen zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und zu beschleunigen; 2. allen jungen Südtirolerinnen und Südtirolern, die im Ausland einen Beruf erlernt und zudem auch bereits konkrete diesbezügliche berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt haben, im Falle einer Rückkehr einen unmittelbaren Einstieg in ihren im Ausland erlernten und erprobten Beruf zu ermöglichen.
Die Süd-Tiroler Freiheit erklärte sich mit dem Antrag einverstanden, erinnerte aber ebenso daran, dass es in der laufenden Legislatur bereits mehrere Anträge mit derselben Stoßrichtung gegeben habe. Bemängelt wurde, dass mit Grenzübertritt im Ausland erworbene Berufsausbildungen verloren würden. Neben der Berufsaus- dürfe die Weiterbildung nicht vergessen werden. Notwendig wäre auch eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Berufsprofile, weil mitunter im Ausland anerkannte Ausbildungen hierzulande nicht anerkannt werde - eine Problematik, die besonders Frauen treffe. Zustimmung zum Beschlussantrag gab es auch von Enzian, die Anerkennung gleichwertiger Berufstitel gelte es zu entbürokratisieren, zugleich sei aber sicherzustellen, dass sich keine Leute "einschleusen" könnten. Die Landesregierung betonte, dass Weiterbildung ein sehr umfassendes Feld sei und erinnerte daran, dass in Sachen Anerkennung von Berufstiteln einige Schritte nach vorne gemacht worden seien - sowohl auf italienischer als auch auf Südtiroler Seite. U.a. die Anerkennung von Berufstiteln über den Notenwechsel; nun rede man sogar erstmals davon, dass berufsbildende Hochschulabschlüsse über den Notenwechsel anerkannt werden sollten. Man werde den Antrag annehmen.
Der Antrag wurde mit 26 Ja einstimmig angenommen

Landesgesetzentwurf Nr. 148/23 Außeretatmäßige Verbindlichkeit (vorgelegt von der Landesregierung): Immer dann, wenn irgendetwas im Ablauf nicht funktioniert habe und aber die Rechnung bereits da sei, dann handle es sich um eine außeretatmäßige Verbindlichkeit, so der LH in seinen Erläuterungen und fügte das Beispiel Jägerprüfung an: Bei dieser hätten sich so viele Kandidaten wie noch nie angemeldet, deshalb seien mehr Stunden zu leisten gewesen. Die gute Nachricht sei, dass die außeretatmäßige Verbindlichkeit laut vorliegendem LGE so wenig wie noch nie sei und die Beträge so klein wie noch nie. Ein Änderungsantrag betreffe die Verteilung der Publikation zu den Landtagswahlen, die Mittel seien bereits verfügbar, es gehe nun um die Verbuchung.
In der Generaldebatte ergriffen die Grünen das Wort und unterstrichen, dass das Gesetz eine Verpflichtung sei, die abzuhaken ist.
Zu folgendem Artikel fand eine Debatte statt:
Art. 1-bis (wird mit dem vom Einbringer zuvor angesprochenen Änderungsantrag neu eingefügt)
Der Änderungsantrag sei von “uns allen” mitunterzeichnet worden, so die Süd-Tiroler Freiheit, weil es wichtig sei, dass die Bürger über die Landtagswahlen informiert würden. Sicherzustellen sei, dass die Postzustellung funktioniere - gerade auch hinsichtlich des Abkommens mit der Post, wo das Land jährlich 11 Mio. Euro bezahle. Die Landesregierung unterstrich, dass derzeit geprüft werde, ob und zu welchen Bedingungen dieser Vertrag erneuert werde. Enzian bemängelte ebenso die Funktionalität des Dienstes der Post.
Der Änderungsantrag wurde mit 29 Ja einstimmig angenommen.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 148/23 Außeretatmäßige Verbindlichkeit wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Es wurde dann zur gemeinsamen Behandlung der Landesgesetzentwürfe Nr. 149/23 Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2024 und Nr. 150/23 Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz 2024-2026  (beide vorgelegt von der Landesregierung) wurden übergegangen.

(Fortsetzung folgt)

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