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Monitoringausschuss: Gleichberechtigen Zugang zu Gesundheitsdiensten und -leistungen gewährleisten

Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen befasst sich mit Schwierigkeiten und Problemstellungen hinsichtlich psychischer Gesundheit

Psychische Gesundheit in Südtirol – mit diesem Thema setzte sich der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen seiner letzten internen Sitzung auseinander. Diskutiert wurde über Schwierigkeiten und Problemstellungen zum Thema, die von den Mitgliedern und Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern im Monitoringausschuss auf Grundlage ihrer persönlichen Erfahrungen sowie den Berichten mehrerer Betroffener zufolge eingebracht wurden. Den Berichten und Erfahrungen nach betreffen die Schwierigkeiten und Problemstellungen unter anderem lange Wartezeiten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten sowie die Unterbesetzung einiger Stellen aufgrund des Personalmangels. Dies hat nach Sicht der Mitglieder und Selbstvertreter:innen zur Folge, dass bei mehreren Betroffenen der Eindruck entsteht, dass das Fachpersonal in den Diensten nicht immer ausreichend Zeit für die Durchführung von Visiten hat.

Was den psychiatrischen Bereich betrifft, fehlen den Berichten zufolge weiters auch Konventionierungen mit privaten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Darüber hinaus gaben die Mitglieder und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter an, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oft auf Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Zivilinvalidität sowie im Zugang zum Pflegegeld stoßen. Ein weiteres Thema ist die freie Wahl der behandelnden Fachärztin oder des behandelnden Facharztes, eine Möglichkeit, die vor allem bei Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Problematiken zu einer guten Begleitung und einem erfolgreichen Genesungsprozess beitragen kann, aber den Berichten zufolge in der Praxis nicht gewährleistet wird. Ebenso bedauern die Mitglieder und Selbstvertreter:innen, dass – vor allem im psychiatrischen Bereich – einige der Strukturen, die während der Corona-Pandemie geschlossenen wurden, ihren Angaben nach bisher noch nicht wiedergeöffnet wurden.

Dagegen stellt die Aufstockung der Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb in den Augen der Mitglieder und Selbstvertreter:innen eine Maßnahme dar, die grundsätzlich zu begrüßen ist, deren Wirksamkeit aber einer engen Kooperation im Rahmen von multiprofessionellen Teams zwischen Schulen und Diensten bedarf, die den Berichten nach noch ausbaufähig ist.

Diese und ähnliche Problemstellungen tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang Gesundheitsdiensten und -leistungen nicht immer ausreichend gewährt wird. Den Berichten der Mitglieder und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter nach hat dies zur Folge, dass bei mehreren Betroffenen der Eindruck entsteht, dass sich das Gesundheitssystem in Südtirol in Richtung eines Zweiklassensystems entwickelt, welches sozial schwächere Menschen diskriminiert.

Die UN- Behindertenrechtskonvention, über deren Umsetzung der Monitoringausschuss in Südtirol wacht, sieht zum Thema Gesundheit vor, dass die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass Menschen mit Behinderungen eine „Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen“ zur Verfügung gestellt wird, die „zu erschwinglichen Kosten“ und „so gemeindenah wie möglich, auch in ländlichen Gebieten“ angeboten wird.

Der Südtiroler Monitoringausschuss nimmt die beschriebene Situation zum Anlass, um Lösungen zu den genannten Schwierigkeiten und Problemstellungen zu fordern, damit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit und ohne Behinderung einen gleichberechtigen Zugang zu Gesundheitsdiensten und -leistungen erhalten und der in Teilen der Bevölkerung entstandene Eindruck einer Zweiklassenmedizin nicht zur Realität wird.

GSR

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