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I. GGA: Ja zu Anpassungen im Landesgesetz zur direkten Demokratie

Expertengespräche bezüglich Einsetzung eines unabhängigen Rundfunkrates, Gesetzentwurf zu Anpassungen bei direkter Demokratie gebilligt und Bericht des Generaldirektors des Landes vorgestellt

Im I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages stand heute ein Expertengespräch im Hinblick auf die Einsetzung eines unabhängigen Rundfunkrates zur Überwachung der Einhaltung der Rundfunkbestimmungen auf der Tagesordnung. Dazu eingeladen waren Zeno Braitenberg (Koordinator von RAI Südtirol), Mauro Keller (Mitglied des regionalen Journalistenkammerausschusses für Trentino-Südtirol), Roland Turk (Präsident des Landesbeirates für das Kommunikationswesen) und Esther Mitterstieler (Landesdirektorin des ORF Tirol). „Es waren sehr interessante Gespräche, bei denen es um die Frage ging, wie die Kontrolle der Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk funktioniert“, berichtet Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof. „Zum Teil gibt bereits Gremien dafür: auf Landesebene den Rundfunkbeirat, dann gibt es eine parlamentarische Kommission, die über die Rai wacht, sowie eine paritätische Kommission, die über Rai Südtirol wacht und sich aus Vertretern des Landes und der staatlichen Rai zusammensetzt.“ Ein wirkliches Monitoring mache aber niemand, sondern es werde auf Anfrage reagiert. Esther Mitterstieler habe in diesem Zusammenhang auf KommAustria verwiesen, die alles, was in Österreich gesendet werde, aufzeichne und damit ein Monitoring mache, wenn es Anfragen gibt. „Man hat überlegt“, so Amhof weiter, „ob die Einführung eines Monitorings auch in Südtirol vorgenommen werden sollte und könnte.“

Es folgte die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 70/20 Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (eingebracht von den Abgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler). Der Entwurf war am 9. März 2023 vom Landtag an den I. GGA rückverwiesen und von diesem in seiner Sitzung vom 21. März 2023 zum Teil behandelt worden; die Arbeiten waren damals unterbrochen worden, weil das notwendige Gutachten der Finanzabteilung des Landes noch nicht eingetroffen war. „Nach dem Einfügen des Finanzgutachtens in den Entwurf und der Abstimmung der verbleibenden Artikel wurde der Gesetzentwurf vom Ausschuss gebilligt“, sagt Amhof. Dies mit 5 Ja (Vorsitzende Amhof und Abgeordnete Myriam Atz Tammerle, Gerhard Lanz, Ulli Mair und Alex Ploner), 1 Nein (Abgeordneter Carlo Vettori) und zwei Enthaltungen (Abgeordnete Paula Bacher und Marco Galateo).

Am Nachmittag wurden die Arbeiten mit der Vorstellung des Berichtes des Generaldirektors des Landes, Alexander Steiner, gemäß Art. 1-quater des Landesgesetzes Nr. 17/1993 fortgesetzt. „Dieser Bericht wird am Ende einer jeden Legislaturperiode vom Generaldirektor an den Gesetzgebungsausschuss gemacht und die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen“, erklärt Amhof. Zu den wichtigsten heute thematisierten Punkten zählten die digitale Verwaltung, die in den vergangenen fünf Jahren einen enormen Schub gemacht habe – auch wegen der Corona-Pandemie, aber ebenso der Bereich Löhne in der öffentlichen Verwaltung. „Generaldirektor Steiner hat aufgezeigt, dass in den vergangenen fünf Jahren aus den Kollektivvertragsverhandlungen heraus mehr als 200 Millionen Euro in die Löhne geflossen sind, vor allem in Zahlungen von Boni und Anpassungen der Grundlöhne“, führt Amhof aus. In diesem Zusammenhang sei auch der neue Führungskräftevertrag zur Sprache gekommen. Augenmerk sei zudem auf die Vereinfachungen in den Verwaltungsabläufen gelegt worden, so sei zum Beispiel eine eigene Plattform für die Einmalzahlungen in der Pandemiezeit entwickelt worden. „Man hat entschieden solche Plattformen auch für andere Beitragszahlungen zu nutzen, weil sie eine sehr effiziente Möglichkeit der Beitragsauszahlung sind“, so Amhof. „Allein im vergangenen Jahr hat es mehr als 400 Pensionierungen und etwa 100 Neuaufnahmen in den Landesdienst gegeben – auch deshalb ist man gezwungen, Prozesse der Verwaltung zu verschlanken.“

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