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IV. GGA: Nein zu Garantiefonds für Rückstände privater Mieter

Antrag auf Anhörung zum Thema „Sexueller Missbrauch“ vertagt, Landesgesetzentwurf Nr. 127/23 der Grünen abgelehnt

Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat sich heute Vormittag unter dem Vorsitz von Paula Bacher mit einem Antrag auf Anhörung zum Thema „Sexueller Missbrauch“ auf Vorschlag der Abgeordneten Brigitte Foppa, Franz Ploner, Sandro Repetto und Diego Nicolini befasst. Der Antrag war bereits in der Jänner-Sitzung andiskutiert und vertagt worden, weil es schon eine auf Antrag des Landtages eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema gibt. „Dr. Franz Ploner ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und wird uns berichten, sobald diese ihre Arbeit abgeschlossen hat. Deshalb haben wir den Antrag auf Anhörung nochmals vertagt“, berichtet die Ausschussvorsitzende Bacher.

Anschließend wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 127/23 Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieterinnen und Mieter (eingebracht von den Abgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) behandelt. „Diesen haben wir abgelehnt“, so Bacher, „weil es viele offene Fragen gibt und weil es für unverschuldet in Not geratene Mieter bereits ein gutes Netz gibt, unter anderem die finanzielle Sozialhilfe.“ Das Abstimmungsergebnis war wie folgt: 4 Ja (von den Abgeordneten Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Franz Ploner und Sandro Repetto) und vier Nein (von der Ausschussvorsitzenden Paula Bacher und den Abgeordneten Gerhard Lanz, Helmuth Renzler und Manfred Vallazza), wobei gemäß Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war.

Der IV. GGA wird voraussichtlich am 18. April wieder zusammentreten.

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