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I. GGA: Anpassungen im Landesgesetz zur direkten Demokratie

Gesetzentwurf sieht Reduzierung des Zeitraums für die Sammlung der 300 Unterschriften, Verschlankung des Ablaufes des Bürgerrates sowie technische Anpassungen vor, „damit das Gesetz zur Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie endlich auch zur Anwendung kommen kann“, so Ausschussvorsitzende Amhof.

Vom I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages wurde heute unter dem Vorsitz von Magdalena Amhof der Landesgesetzentwurf Nr. 70/20 Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (eingebracht von den Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) behandelt, der am 9. März 2023 vom Landtag an den Ausschuss rückverwiesen worden war.

Im Juli 2018 war im Plenum des Südtiroler Landtags der Landesgesetzentwurf Nr. 134/17-XV Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung genehmigt worden. Dieser Entwurf, heißt es im nunmehrigen Begleitbericht zum LGE Nr. 70/20 der Ersteinbringerin Brigitte Foppa, „war in den Tagen der Behandlung sehr hitzig diskutiert worden und erfuhr auch während der Debatte noch eine ganze Reihe von Änderungen und Streichungen. Im Nachfeld der Behandlung wurde deutlich, dass der Entwurf noch Korrekturbedarf gesetzestechnischer Natur hatte. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die Richterkommission, die Fristen, die klare Definition der Wahlberechtigten sowie die Finanzbestimmung. Sie werden im vorliegenden Gesetzentwurf berichtigt.“

 

Artikel 1 bis 11-ter des Gesetzentwurfs genehmigt

 

In der heutigen Sitzung des I. GGA wurden die Artikel 1 bis 11-ter des LGE Nr. 70/20 genehmigt. „Dann wurden die Arbeiten unterbrochen, weil der Art. 12 die Finanzbestimmungen betrifft und für diese ist bei Gesetzentwürfen, die Abgeordnete einbringen, ein Gutachten der Finanzabteilung vorgesehen“, berichtete Ausschussvorsitzende Amhof und ergänzte: „Doch die großen Weichen wurden bereits gestellt.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs: die Reduzierung des Zeitraums für die Sammlung der 300 Unterschriften von Promotorinnen und Promotoren, mit denen bei Landesgesetzen, die nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, ein Antrag auf bestätigende Volksabstimmung gestellt werden kann, von 20 auf 10 Tage sowie die Verschlankung des Ablaufes des Bürgerrates. „Der inhaltlich jedoch gleich und eine der wichtigen Säulen des Gesetzes zur direkten Demokratie bleibt“, so Amhof. Alles andere beträfe technische Anpassungen, „damit das Gesetz zur Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie von 2018 endlich auch zur Anwendung kommen kann“.

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