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Diäten-Sonderausschuss: Rechtliche Möglichkeiten der Parteienfinanzierung

Der Sonderausschusses Löhne und Renten hat dazu Prof. Francesco Palermo angehört. Ausschussvorsitzender Knoll: „Die Finanzierung erfolgt jetzt höchst intransparent: Wir möchten eine umfassende und transparente Neuregelung der Gehälter und der Parteienfinanzierung ausarbeiten.“

Auf der Tagesordnung des Sonderausschusses Löhne und Renten der Landtagsabgeordneten stand heute Vormittag die Anhörung von Prof. Francesco Palermo, Head of Institute des Eurac-Instituts für Vergleichende Föderalismusforschung.

Wie Sven Knoll, Vorsitzender des Sonderausschusses, berichtete, erkundigten sich die Ausschussmitglieder dabei über die rechtlichen Möglichkeiten einer transparenten Neuregelung der Finanzierung von politischen Parteien: „Seitdem in Italien die öffentlichen Beiträge für politische Parteien gestrichen wurden, erfolgt deren Finanzierung höchst intransparent über die Abgaben der gewählten Mandatare von ihren Löhnen. Der Sonderausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, einen Vorschlag für eine umfassende und transparente Neuregelung der Gehälter und der Parteienfinanzierung auszuarbeiten.“ 

Um die Materie der Gehälter und Renten der Abgeordneten transparent regeln zu können, „muss auch die Frage der ‚Finanzierung‘ der Parteien neu geregelt werden, da die derzeitige Praxis der ‚versteckten Parteienfinanzierung‘ ausschließlich über die Gehälter der Abgeordneten erfolgt, die dementsprechend erhöht wurden“, so Knoll weiter. 

Prof. Palermo erläuterte in der Anhörung, so der Ausschussvorsitzende, dass für Südtirol durchaus die Möglichkeit bestehen würde, eine eigenständige Regelung zu treffen, zumal im italienischen Parlament bereits eine öffentliche Finanzierung für die Parteien existiert, die gewählt wurden. Denkbar wäre auch ein Modell wie in Deutschland, welches vorsieht, dass kandidierende Parteien einen Beitrag pro Wählerstimme bekommen: „Für Südtirol gilt es auch die autonomiepolitische Notwendigkeit einer größtmöglichen politischen Partizipation der Sprachgruppen geltend zu machen, welche ohne entsprechende Unterstützung kaum möglich ist“, so Knoll. 

Die Anfechtung eines entsprechenden Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof kann zwar nicht ausgeschlossen werden, könnte aber auch den Vorteil mit sich bringen, einerseits rechtliche Sicherheit zu erlangen und andererseits eine staatliche Auseinandersetzung mit der Thematik zu erwirken, „da eine funktionierende Demokratie und die politische Partizipation der Bürger von der Finanzierung der Parteien abhängig sind“ – wie Knoll ausführte.

Der Sonderausschuss hat mit der heutigen Sitzung die Anhörungen beendet und wird nun einen Abschlussbericht ausarbeiten, welcher dem Landtag die Ergebnisse der Arbeiten vorstellen wird.

MC

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