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Plenarsitzung - Gesetz zum aktiven Altern verabschiedet

Mit 20 Ja und 10 Enthaltungen. Der zweite Teil der Artikeldebatte und die Erklärungen zur Stimmabgabe. September-Sitzung beendet.

Am Vortag war die Debatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 110/22 - Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol (LR Deeg) - bei Art. 14 zur Seniorenanwaltschaft angelangt. Dazu wurden mehrere Änderungsanträge vorgelegt. Franz Ploner (Team K) forderte die Ansiedlung bei der Volksanwaltschaft und nicht als eigenständige Anwaltschaft. Man sollte die Zuständigkeit nicht auf “Personen über 65” einschränken, sondern allgemein von “Senioren” sprechen. Ploner machte auch einen Vorschlag zur Besoldung und zur Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern der Volksanwaltschaft. Paula Bacher (SVP) forderte ebenfalls die Ansiedlung bei der Volksanwaltschaft. Brigitte Foppa (Grüne) forderte, die präventive Menschenrechtskontrolle ins Aufgabenheft zu schreiben. In einem gemeinsamen Antrag mit LR Deeg werde das genauer definiert. Bei der Ernennung sollten die Landtagsfraktionen Mitspracherecht haben. Bei Abwesenheit sollte man auch auf das Personal der Volksanwaltschaft zurückgreifen können.
Es gehe um Freiheitseinschränkungen, daher sei das ein schwieriges Thema, stimmte LR Waltraud Deeg den Vorrednern zu. Es sei auch für die Pflegekräfte eine schwierige Situation. Die Einsetzung einer Kommission zum Schutz der Betroffenen, wie sie im Antrag von ihr und Foppa festgeschrieben sei, sei eine wichtige Verbesserung. Man müsse auch einräumen, dass manche Maßnahmen auch der knappen Personalsituation geschuldet seien. Es gebe einen Konsens zur Ansiedlung bei der Volksanwaltschaft, daher unterstütze sie dies auch. So könne man auch auf deren Personal zurückgreifen.
Der Antrag Bachers zur Ansiedlung bei der Volksanwaltschaft wurde angenommen, ebenso jener von Foppa und Deeg zur Seniorenanwaltschaft (24 Ja, 6 Enthaltungen). Die anderen wurden abgelehnt.

Der Artikel wurde mit 19 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 15 und 16 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 17 sieht die Veröffentlichung auch in leichter Sprache fest.
Brigitte Foppa legte Wert darauf, dass “leichte Sprache” eine Aufgabe für Fachleute sei und nicht nur “einfacher Schreiben” bedeute. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) bezweifelte, dass die Landesregierung einen Gesetzestext, in leichter Sprache oder nicht, genehmigen könne; das sei Aufgabe des Landtags. Auch andere Gesetze sähen eine derartige Vollmacht vor, erwiderte LR Deeg. Der Text in leichter Sprache sei zur besseren Verständlichkeit für die Betroffenen, Gesetzeskraft habe aber nur der vom Landtag verabschiedete Text. Dies bestätigte auch Präsidentin Rita Mattei.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Brigitte Foppa (Grüne) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Es sei eine gute und produktive Diskussion über das Gesetz geführt worden. Es sei ein großer gesellschaftlicher Auftrag, dem Alter Würde zu geben und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Kritisch sah Foppa die geringe Finanzierung und den Vorsitz der Landesrätin im Landesseniorenbeirat. Es seien in der Debatte Verbesserungen am Gesetz gelungen, darunter zur Sexualität im Alter und zur Kommission für Menschenrechte.

Dieses Rahmengesetz werde den Blick auf diesen Lebensabschnitt verändern, meinte Franz Ploner (Team K). Nur gemeinsam und fächerübergreifend werde es gelingen, das Leben im Alter zu verbessern. Leider fehlten im Gesetz die finanziellen Mittel, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Es wäre besser, wenn die Seniorenanwaltschaft eine eigene Ombudsstelle wäre. Der Artikel zur Menschenrechtskontrolle (Art. 14, 2-bis) sei schwer umsetzbar. Dem Gesetz fehlten die Verbindlichkeiten der Umsetzung, vieles werde nicht klar ausgeführt, z.B. bei der Palliativbetreuung. Seine Fraktion werde sich der Stimme enthalten.

Auch Sandro Repetto (Demokratische Partei - Bürgerlisten) kündigte Stimmenthaltung an. Er habe auf seine Fragen keine Antwort erhalten und vieles im Gesetz werde der Entscheidung der Landesregierung überantwortet. So bleibe das Gesetz eine leere Schachtel.

Ulli Mair (Freiheitliche) kündigte Zustimmung an, auch wenn einige Fragen noch offen seien. Das Gesetz sei im Laufe der Behandlung verbessert worden. Die Seniorenbeiräte auf Gemeinderäte würden sicher zur Sichtbarkeit des Themas beitragen. Nach der Pandemie seien es oft Senioren gewesen, die wieder Schwung ins Vereinsleben gebracht hätten. Es wäre sehr wichtig, wenn Senioren ohne finanzielle Einbußen noch arbeiten könnten, aber dafür habe das Land leider nicht die Zuständigkeit.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) hätte sich diesen Zugang zum Thema, wie er ihn in der Debatte vernommen habe, auch während der Pandemie gewünscht. Viele seien verstorben, ohne dass sich ihre Angehörigen von ihnen verabschieden hätten können - es habe keinen Zugang zu den Altersheimen gegeben. Knoll dankte für die Annahme seiner Tagesordnung zur Sexualität im Alter, das sei ein Thema, das gerne verschwiegen werde. Mit einer Dotierung von 5.000 Euro werde man nicht den großen Sprung schaffen, aber das sei auch nicht die Aufgabe dieses Gesetzes. Es werde noch wesentlich mehr Maßnahmen brauchen, damit die Senioren die Behandlung bekämen, die sie verdienten. Für die Erhöhung der Renten müsse man innovative Wege finden, wenn das Land nicht direkt dafür zuständig sei.

Die Grundbotschaft sei die richtige, aber inhaltlich fehlten die konkreten Maßnahmen, meinte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Er bat LR Deeg, solche Absichtserklärungen und Allgemeinplätze, die sich wie ein Parteiprogramm anhören, nicht mehr in den Landtag zu bringen. Es brauche Maßnahmen, die bei den Betroffenen ankommen.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) kündigte Stimmenthaltung an. Die Landesregierung habe bei der Behandlung Entgegenkommen gezeigt, aber er teile auch die geäußerten Bedenken. Das einzige Konkrete im Gesetz sei die Einrichtung der Seniorenanwaltschaft.

Magdalena Amhof (SVP) bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit der Abgeordneten, auch im Ausschuss. Es sei keine leere Schachtel, sondern ein Rahmengesetz mit wichtigen Bestimmungen, z.B. den Seniorenbeiräten oder der Anwaltschaft. Diese Bestimmungen seien wichtige Instrumente, um die Lebensqualität für die Senioren zu verbessern.

LR Waltraud Deeg zitierte den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn: “Wir werden uns am Ende der Pandemie viel verzeihen müssen.” In der Pandemie sei man auch autonomiepolitisch an die Grenzen gestoßen, als der Staat durchgegriffen habe. Südtirol habe es mit einem eigenen Landesgesetz versucht, und damit seien auch viele Möglichkeiten zum Umgang mit dem Notstand eröffnet worden. So habe man als erste Provinz die Altersheime wieder öffnen können. Damals habe man auch nicht gewusst, wie es ausgehen würde. Man müsse sich ständig um Verbesserung bemühen, auch bei diesem Gesetz.

Der Gesetzentwurf wurde mit 20 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.

Die zwei Beschlussanträge der SVP, die noch auf der Tagesordnung standen, wurden auf Antrag  von Einbringerin Magdalena Amhof vertagt.

Die Sitzung wurde um 11 Uhr geschlossen.

AM

Die September-Sitzung 2022

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