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Förderung des aktiven Alterns
IV. Gesetzgebungsausschuss billigt Gesetzentwurf der Landesregierung
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 110/22 – Landesgesetzentwurf Nr. 110/22 – Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol (vorgelegt von der Landesregierung) – behandelt und mit 4 Ja (SVP) und 4 Enthaltungen (5 Sterne Bewegung, Grüne, Team K und Demokratische Partei – Bürgerlisten) gutgeheißen. PD und Team K haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Die Vorsitzende des Ausschusses zeigt sich froh, dass der Gesetzentwurf noch heute positiv behandelt werden konnte, sodass er bald verabschiedet und umgesetzt werden kann. Es sei zu jedem Artikel intensiv diskutiert worden, wobei zu rund der Hälfte Abänderungsanträge vorgelegt worden waren. „Die Generation 60+ wird zur immer größeren Gruppe, der wir Wertschätzung und Dankbarkeit entgegenbringen wollen für das, was sie geleistet hat. Mit diesem Gesetz wollen wir beitragen, dass sich die Senioren noch möglichst lange am gesellschaftlichen Leben beteiligen und ihre Erfahrungen weitergeben können.“
AM