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Omnibusgesetzentwurf – I. Gesetzgebungsausschuss billigt Artikel zu Personal, Bildung und Kulturförderung

Die Artikel regeln die Einstellung von Personen mit Behinderung, die Validierung in der Berufsbildung, den Ersatz von suspendierten Lehrkräften, das Künstlerverzeichnis, die Förderung von Stiftungen und Körperschaften im Bildungsbereich. Artikel zu Studentenheimen soll an den für Raumordnung zuständigen Ausschuss weitergereicht werden.

Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel 1 bis 6 des Omnibusgesetzentwurfs (Landesgesetzentwurf Nr. 111/22, vorgelegt von LH Kompatscher) behandelt und sie schließlich mit 4 Ja (Magdalena Amhof, Paula Bacher, Gerhard Lanz und Carlo Vettori) und 4 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Franz Ploner und Alessandro Urzí) gutgeheißen.

In den ersten Artikeln des Gesetzentwurfs Nr. 111/ 22 – „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Berufsbildung, Unterricht, Kultur, Bezirksgemeinschaften, Jagd, Raum und Landschaft, Gewässernutzung, Energie, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Lokalfinanzen, Gaststätten, Finanzen, Enteignung für Gemeinnützige Zwecke, Vermögensverwaltung, Handel, Gesundheitswesen und Hygiene, Fürsorge und Wohlfahrt, Wohnbauförderung“ – geht es unter anderem um die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung bei öffentlichen Körperschaften. Diese sollen auch außerhalb des Stellenplans eingestellt werden können, wenn eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung oder ein Praktikumsprojekt vorliegt. Im Bereich der Berufsbildung soll das System für Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen von den zuständigen Landesdirektionen in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen geführt werden. Eine weitere Bestimmung stellt sicher, dass die Verträge mit Lehrpersonen im Ruhestand, die suspendierte Lehrkräfte ersetzen, nur für diesen Zeitraum gelten. Im Kulturbereich sollen Vereine auch mit Dienstleistungen geförder5t werden können. Eine Vereinfachung ist für die Führung des Künstlerverzeichnisses geplant, die mit Beschluss der Landesregierung (anstatt mit Durchführungsverordnung) geregelt werden soll. Im Bildungsbereich sollen auch Stiftungen und Körperschaften gefördert werden können, durch wirtschaftliche Vergünstigungen oder auch Beteiligungen.

Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, hat der Ausschuss auch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen. Eine Bestimmung zum Stellenkontingent an den Schulen soll in den Nachtragshaushalt verschoben werden, damit sie schneller in Kraft treten kann. Eine Bestimmung zur Errichtung von Studentenheimen (Art. 4) soll – nach rechtlicher Klärung zur Prozedur – im selben Gesetzentwurf unter die Artikel zur Raumordnung eingereiht werden, damit sie vom fachlich zuständigen Gesetzgebungsausschuss begutachtet werden kann.

AM

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