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Ausschuss hört Landesräte zu Omnibusgesetz

Bettenobergrenze, Wasserableitungen, Bautätigkeit im landwirtschaftlichen Grün und Wildgehege waren Thema der Anhörung vor dem II. Gesetzgebungsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Der II. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 111/22„Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Berufsbildung, Unterricht, Kultur, Bezirksgemeinschaften, Jagd, Raum und Landschaft, Gewässernutzung, Energie, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Lokalfinanzen, Gaststätten, Finanzen, Enteignung für Gemeinnützige Zwecke, Vermögensverwaltung, Handel, Gesundheitswesen und Hygiene, Fürsorge und Wohlfahrt, Wohnbauförderung“ (vorgelegt von LH Kompatscher) – befasst und dazu LR Hochgruber Kuenzer und LR Schuler sowie ihre leitenden Mitarbeiter angehört.

„Dabei ging es hauptsächlich um die Bettenobergrenze“, wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, „wobei es vor allem Bedenken zu den Zuweisungskriterien gibt, das heißt, ob die Betten eines aufgelassenen gewerblichen Betriebs wieder einem gewerblichen Betrieb zugewiesen werden sollen.“ Weitere Details des Gesetzentwurfs, die heute besprochen wurden, waren im Bereich Jagd die Handhabung der Wildgehege, die Landschaftsplanung zur Regelung der Bautätigkeiten im landwirtschaftlichen Grün, die Entbindung von der UVP-Pflicht bei Elektroleitungen unter 30 KV und die Regelung der großen Wasserableitungen durch Landesgesetz.

In die Zuständigkeit des II. Gesetzgebungsausschusses fallen die Artikel 7 bis 12 des Gesetzentwurfs. Die Debatte zu den einzelnen Artikeln wird am kommenden Montag aufgenommen.

AM

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