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Plenarsitzung - Gesetz zur Medienförderung verabschiedet

Mit 27 Ja und 5 Enthaltungen. Artikeldebatte über Hasskommentare, Musikförderung, Information und Propaganda.

Art. 1 betrifft die institutionelle Kommunikation und ermöglicht es auch den Körperschaften des Landes, aktuelle Dokumentationen, Sendungen und Berichte auf Grund von Vereinbarungen zu beauftragen.

Alex Ploner (Team K) forderte eine genauere Definition der Körperschaften, die im Sinne dieses Gesetzes institutionelle Kommunikation in Auftrag geben können. Dazu müssten alle vom Land gegründeten, überwachten und beteiligten Gesellschaften gehören, wie es das Staatsgesetz 33/2013 festlege. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) fragte, ob eine Unterscheidung zwischen selbsterstellter und bezahlter Information gemacht werde. Es gebe in diesem Feld viel Missbrauch mit nicht gekennzeichneten Anzeigen. Bezahlte Kommunikation müsse gekennzeichnet werden. Ziel des Gesetzes sei die Förderung der echten, freien Information. Zu Kommunikation und Information gebe es staatliche Gesetze, er hoffe, diese würden eingehalten. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah dieses Problem ebenfalls. Oft sei gezielte Werbung für einen Landesrat dabei, die als unabhängige Information getarnt sei. Ein anderes Problem sei die Schieflage in der freien Berichterstattung, die Rai sei eine Zeit lang sehr Grünen-lastig gewesen. Der Kommunikationsbeirat sei besetzt mit Personen aus dem Metier, es bräuchte eine unabhängigere Besetzung. Manchmal würde die Wahrheit von den Journalisten auch verzerrt, etwa durch absichtlich schlecht geschnittene Interviews. Bei den Kontrollen gebe es Luft nach oben, räumte LH Arno Kompatscher ein, man werde Stichprobenkontrollen einführen und bei Übertretungen auch auf einen Dialog eingehen. Gerhard Lanz (SVP) erklärte, dass klar sei, welche Körperschaften unter dieses Gesetz fallen. Die Kennzeichnung der Artikel, die von diesem Gesetz nicht berührt werde, sei durch andere Bestimmungen geregelt, auch europäische.
Ploners Änderungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 22 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 enthält eine Begriffsbestimmung zu Online-Nachrichtenportalen. und wurde mit 30 Ja und 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 3 definiert die förderwürdigen Inhalte.
Alex Ploner forderte den Ausschluss von Doppelförderungen. Das sei nicht differenzierbar, entgegnete Gerhard Lanz; ein Onlineportal könne z.B. auch eine Förderung für die Anschaffung von PCs bekommen. Gemeint sei, dass dieselben Inhalte nicht zweimal gefördert werden, erklärte Ploner, etwa ein Zeitungsartikel, der auch auf dem Onlineportal erscheine. Das sei bereits im bestehenden Gesetz geregelt, erklärte LH Arno Kompatscher, mehrfach verwendete Artikel würden nur einmal gezählt.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 21 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 definiert selbst produzierte Programme oder Online-Artikel und wurde ohne Debatte mit 29 Ja einstimmig genehmigt.

Art. 5 ersetzt Ausgleichszahlungen durch Beihilfen und wurde ohne Debatte mit 29 Ja einstimmig genehmigt.

Art. 6 betrifft die Förderung von in Südtirol produzierter Musik.
Alex Ploner wollte das Kriterium anders formulieren: Musik von Musikern und Komponisten mit Südtirol-Bezug. Er erinnerte daran, dass diese Förderung auf die Arbeit von Walter Eschgfäller zurückgehe. Für LH Arno Kompatscher war “Südtirol-Bezug” zu weit gefasst, da hätte man weniger Klarheit.
Der Änderungsantrag Ploners wurde abgelehnt.
LH Arno Kompatscher beantragte, im Artikel die Bestimmung mit dem “historischen Wohnort” ergänzen.
Der Artikel wurde mit 27 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.

Art. 7 betrifft die Anhörung des Kommunikationsbeirats zu den Beihilfen und wurde ohne Debatte mit 26 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 spezifiziert Begünstigte und Beitragshöhe und legt die Rückverfolgbarkeit für Online-Kommentare fest.
Alex Ploner forderte, auch die Moderation der Onlineportale mit einem eigenen Beitrag zu fördern. Riccardo Dello Sbarba unterstützte den Antrag; die Moderation von Onlinekommentaren sei ein 24-Stunden-Job. Die Moderation sei wichtig, bei sozialen Netzwerken gebe es keine und auch keine Rückverfolgbarkeit. Brigitte Foppa (Grüne) fand es sehr wichtig, dass die Moderation unterstützt wird. Sie sei selbst Opfer von Hatern geworden, einer habe ihr eine Vergewaltigung gewünscht. Sie habe einige persönlich aufgesucht und erfahren, dass viele den Artikel über dem Kommentarbereich gar nicht gelesen hätten. Sie seien auf Likes zu ihren Kommentaren aus. Sie habe in einem Fall Anzeige erstattet, die aber archiviert worden sei. Umso wichtiger sei es, an der Wurzel anzusetzen. Sven Knoll wies auf die Bestimmung hin, laut der Medien mit Kommentaren “mit strafrechtlich relevantem, beleidigendem oder diskriminierendem Inhalt” keine Förderung bekämen. Was beleidigend oder diskriminierend sei, sei objektiv schwer festzustellen. Medien mit einem höheren Anteil an Gewinnspielen würden ebenso ausgeschlossen, aber diese Gewinnspiele seien oft dazu da, mehr Publikum zu finden. Ein Hasskommentar gegen Foppa habe auf einem Facebookprofil des Freiheitlichen Jugendsprechers stattgefunden, und zwar durch einen anderen Nutzer, berichtete Andreas Leiter Reber. Dafür sei nicht der Kommentator von den Grünen gerügt worden, sondern der Jugendsprecher, der vielleicht nicht die ganze Nacht Zeit habe, die Kommentare auf seinem Profil zu kontrollieren. So gehe das auch nicht. Sie wisse, wie schwierig es sei, die Kommentare auf dem eigenen Profil zu moderieren, erklärte Brigitte Foppa, das habe sie dem F-Jugendsprecher auch gesagt. Der Schutz vor Beleidigung betreffe alle, nicht nur die Politiker, betonte LH Arno Kompatscher. Auch das Strafgesetzbuch definiere die Beleidigung nicht genau und überlasse dies der Rechtsprechung, und da gebe es eine Reihe von Präzedenzurteilen. Eine Definition im Gesetz wäre schlichtweg unmöglich. Gerhard Lanz wies darauf hin, dass der Änderungsantrag Ploners eine zusätzliche Förderung verlange und gleichzeitig behaupte, dass dafür keine weiteren Ausgaben nötig seien. Die Portale könnten auch zusammen einen Kontrolleur engagieren, damit es einheitliche Kriterien gebe. Die Beleidigung zu definieren, sei schwierig, mit jeder Definition würde man neue Grauzonen schaffen.
Der Änderungsantrag Ploners wurde abgelehnt.
Die Politiker würden von der Justiz nicht verteidigt, meinte Ulli Mair (Freiheitliche), Politikerbeleidigungen würden als Berufsrisiko hingestellt. Sie plädierte dafür, dass Bezahlartikel nur förderungswürdig sein sollten, wenn sie selbstproduziert sind. Sven Knoll sah das Kriterium der Onlinezugriffe im Landesgebiet kritisch, da würden z.B. Studenten oder Heimatferne nicht berücksichtigt. Das sei schwer zu regeln, da man sich Zugriffe auch von irgendwoher kaufen könne. Zu den Gewinnspielen verwies LH Kompatscher auf die bestehende Regelung, die Gewinnspiele in einem bestimmten Ausmaß zulasse. Die Zugriffe im Landesgebiet seien leichter zu erheben und würden “insbesondere” berücksichtigt, aber würden auch andere Kriterien ermöglicht, die man berücksichtigen könne. Zu den Bezahlinhalten erklärte er, dass vor allem Qualitätsmedien darauf angewiesen seien. Das Gesetz sehe mehr Förderung vor, wenn auch freie Inhalte gewährt würden. Gerhard Lanz verwies ebenfalls auf die Möglichkeit weiterer Kriterien.
Der Artikel wurde mit 22 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 9 enthält die Finanzbestimmungen wurde ohne Debatte mit 23 Ja und 8 Enthaltungen genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Paul Köllensperger (Team K) bedauerte, dass alle Änderungsvorschläge Ploners abgelehnt wurden, z.B. jenen zu den Treuhändern. Auch die Südtiroler Musik sei nicht genauer definiert worden, demnach werde mehr nach dem Gießkannenprinzip gefördert. Alle wollten, dass es mehr Medien über die “Wahrnehmungsgrenze” schafften, und dazu sei das Gießkannenprinzip nicht hilfreich. Der große Brocken werde über die Werbeschaltungen des Landes und seiner Körperschaften laufen, und dazu gebe es wenig Transparenz. Köllensperger kündigte ein Ja mit viel Bauchweh an, ein Zeichen des guten Willens zur Zusammenarbeit.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Gesetz an, es sei richtig, die Medienvielfalt zu fördern. Problematisch bleibe die Unterscheidung zwischen bezahlten Anzeigen und unabhängiger Information. Während der jüngsten Koalitionskrise hätten die Medien oft Partei ergriffen, man habe gesehen, wie wichtig die Distanz zwischen Medien und Politik wäre. Das Publikum habe ein Recht, zu erfahren, was Werbung und was Information sei.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) kündigte ebenfalls Zustimmung an. Bereits der Gesetzgebungsausschuss habe seinen Änderungsantrag zum Pluralismus angenommen. Die Politik versuche immer mehr, an den Medien vorbei die Wähler zu erreichen, und das habe auch zur Krise des Mediensektors geführt. Ein kritischer Bereich blieben die Kontrollen und die Unterscheidung zwischen Blattlinie, Meinung und Propaganda.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) freute sich über die Annahme seiner Tagesordnung zur Euregioberichterstattung, die noch ein zartes Pflänzchen sei. Dies wäre ein Mehrwert für die Europaregion als politisches Gebilde, aber auch für die Gesellschaft. Zufrieden zeigte er sich auch mit den Auskünften zu den Gewinnspielen, die auch lokalen Wert hätten. Schwierig sei die Definition der Beleidigungen, daher müsse man vorsichtig sein, bevor man mit harter Hand durchgreifen. Er kündigte Stimmenthaltung an.

Medien hätten heute eine große Aufgabe, Information aufzubereiten, meinte Helmut Tauber (SVP). Die Kriterien seien so zu schärfen, dass man am Ende ein gutes Gesetz habe. Man könne froh sein, wenn man im Lande eine Vielzahl von Medien habe, auch kleinen lokalen Medien. Einen guten Impuls setze man auch mit der Förderung von Musik, die in Südtirol produziert wurde.

Dieses Gesetz sei nicht der große Wurf, erklärte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Es gebe im Lande einige Hindernisse für eine freie Medienlandschaft, was auch auf die Dimension und auf historische Gründe zurückzuführen sei. Seine Fraktion werde sich der Stimme enthalten.

Man habe einen umsetzbaren Weg gesucht, um Hasskommentare zu meiden, erklärte Gerhard Lanz (SVP). Dieses Gesetz gebe der Medienwelt 1,4 Mio. Wenn noch Themen offen seien, könne man diese regeln. Die Änderungsanträge des Team K seien nicht grundlos abgelehnt worden.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 107/22 wurde mit 27 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen, mit der Behandlung des Beschlussantrags Nr. 567/22: Maßnahmen zur Erhaltung der Berglandwirtschaft.

AM

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