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Dienste in Betreuungseinrichtungen wieder gewährleisten

Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Tätigkeiten und Dienste in Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen wiederaufgenommen bzw. wieder gewährleistet werden.

Erst kürzlich wurden mit dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen und dem Tag der Menschenrechte zwei Aktionstage begangen, um darauf aufmerksam zu machen, dass geltenden Rechte benachteiligter Personen und insbesondere von Menschen mit Behinderungen vielfach nicht eingehalten werden und daher unbedingt gewährleistet werden müssen.

Dieser Appell ist in Anbetracht der derzeitigen Situation in den Betreeungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Südtirol aktueller denn je. Wie der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus den Berichten der Mitglieder und den Stellungnahmen einiger Interessensverbände in Erfahrung bringen konnte, wurden die Tätigkeiten und Dienste in Wohneinrichtungen, Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen aufgrund des derzeitigen Personalmangels auf ein Minimum heruntergefahren oder in einigen Fällen werden diese nicht mehr gewährleistet. Besonders davon betroffen sind den Informationen des Monitoringausschusses nach verschiedene Einrichtungen im Raum Brixen, Meran, Kurtatsch und Bruneck, wo aktuell vielfach nur eine Notbetreuung für besonders schwerwiegende Notwendigkeiten garantiert werden kann.

Dieser Zustand hat zur Folge, dass derzeit viele Menschen mit Behinderungen gezwungen sind, zu Hause zu bleiben und nicht den gewohnten Tätigkeiten nachgehen oder Dienste in Anspruch nehmen können. Dies bedeutet oftmals soziale Isolation und Perspektivenlosigkeit. In den meisten Fällen übernehmen Angehörige die Unterstützung und Betreuung. Dies bringt eine erhebliche Belastung für alle Betroffenen mit sich.

„Die aktuelle Notlage in den Betreeungseinrichtungen führt dazu, dass wesentliche Grundrechte von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention wie etwa das Recht auf Wohnen oder auf Arbeit und Beschäftigung und damit zusammenhängend das Recht auf soziale Inklusion und Teilhabe, nicht ausreichend garantiert werden. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar, denn er führt zu einer sozialen Ausgrenzung der betroffenen Personen und bringt eine erhebliche Belastung für die Familienangehörigen mit sich“, erklärt die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Michela Morandini.

„Die Erfahrung aus dem Lockdown hat uns gezeigt, welch verheerende Folgen die soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Das muss jetzt verhindert werden. Daher rufen wir als Südtiroler Monitoringausschuss dazu auf, dringend Lösungen zu finden, damit die Dienste und Tätigkeiten in den Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wiederaufgenommen bzw. fortgeführt werden können“, so Morandini.

MA

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