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10.12.21 - Südtiroler Monitoringausschuss zum internationalen Tag der Menschenrechte:

Barrieren abbauen und Ungleichheiten beseitigen, Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen garantieren

Am 10.Dezember ist internationaler Tag der Menschenrechte. Der Aktionstag wurde 1950 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu erinnern, die am 10.Dezember 1948 beschlossen wurde. Mit diesem Aktionstag wollen die Vereinten Nationen auf die weltweiten Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen.

Thema des heurigen internationalen Tages der Menschenrechte ist „Gleichheit - Ungleichheiten abbauen, Menschenrechte fördern“. Die Grundsätze der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung stellen nämlich ein wesentliches Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dar, einem 15-Jahresplan der Vereinten Nationen zur Verwirklichung von 17 Zielen für Menschen und für den Planeten. Im Sinne der Agenda ist es Aufgabe der Staaten, Lösungen zu finden, um die Gleichstellung, Inklusion und Nichtdiskriminierung aller Menschen in der Gesellschaft zu gewährleisten, zu denen auch Personen mit Behinderungen gehören.

Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden auch heute, nach über 13 Jahren seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, häufig nicht oder nur teilweise gewährleistet. Noch immer treffen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren und Ungleichheiten, die sie in der Ausübung der ihnen von der UN-Konvention anerkannten Rechte hindern.

Auch Südtirol ist davon nicht ausgenommen. Hierzulande wird beispielsweise das Recht auf eine unabhängige Lebensführung, bei der Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden wo, wie und mit wem sie leben möchten, aufgrund z. B. unzureichender barrierefreier und leistbarer Wohnräume sowie durch den Mangel an persönlichen Assistent*innen stark beeinträchtigt. Ebenso erhalten viele Personen mit Behinderungen für die von ihnen geleistete Arbeit lediglich eine Entlohnung in Form von Taschengeld. Dies steht im Widerspruch zu dem in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Recht von Menschen mit Behinderungen, durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen. Des Weiteren wird auch das Recht von Menschen mit Behinderungen auf eine persönliche Mobilität in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl aufgrund verschiedener Barrieren erheblich erschwert, wie etwa durch nicht erhöhte Bahnsteige in Bahnhöfen bzw. nicht erhöhte Gehsteige an Bushaltestellen oder durch fehlende akustische und taktile Leitsysteme, die Menschen mit Behinderungen am Zustieg in Zügen und Bussen hindern. Auch das Recht auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen wird nicht immer gewährleistet, da viele Informationen nicht in Formaten zur Verfügung stehen, die für Personen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies sind nur einige von vielen Situationen, in denen Menschen mit Behinderungen eine ungerechte Behandlung und eine Einschränkung ihrer Rechte erfahren.

„Als Südtiroler Monitoringausschuss möchten wir den internationalen Tag der Menschenrechte zum Anlass nehmen, um einmal mehr zu betonen, dass die Rechte laut UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen garantiert werden müssen“, erklärt die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Michela Morandini. „Damit diese Menschenrechte aber auch gewährleistet sind, müssen auch in Südtirol überall dort, wo Menschen mit Behinderungen noch auf Hindernisse stoßen oder ungerecht behandelt werden, die bestehenden Barrieren abgebaut und die Ungleichheiten beseitigt werden. Nur so sind Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen möglich.“

MA

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