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Südtiroler Monitoringausschuss: Grenzüberschreitenden Austausch festigen und Rechte von Menschen mit Behinderungen gemeinsam voranbringen

Treffen zwischen den Monitoringausschüssen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Salzburg und dem Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Treffen der Monitoringausschüsse Tirol, Südtirol, Vorarlberg und Salzburg (Foto. Südtiroler Monitoringausschuss)

Kürzlich trafen die Monitoringausschüsse der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Salzburg und der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Videokonferenz zusammen.  

Am Treffen nahmen für den Tiroler Monitoringausschuss die Gleichbehandlungsbeauftragte und Vorsitzende des Ausschusses Isolde Kafka, ihre Stellvertreterin Cornelia Atalar sowie Volker Schönwiese, Selbstvertreter und Mitglied im Ausschuss teil. Den Salzburger Monitoringausschuss vertrat Thomas Thöny, Erziehungswissenschaftler und Sonderpädagoge, den Vorarlberger Monitoringausschuss der Vorsitzende und Landesvolksanwalt Klaus Feurstein. Für den Südtiroler Monitoringausschuss nahmen die Vorsitzende Michela Morandini, Silvia Rabanser, Selbstvertreterin und Mitglied, sowie Christian Romano von der Geschäftsstelle teil.

Bereits im Vorjahr hatte ein erstes Treffen stattgefunden. Ziel des heurigen Treffens war es, den grenzüberschreitenden Austausch zu festigen und über künftige Formen der Zusammenarbeit in Bezug auf Themen und Inhalte zu sprechen, die von gemeinsamem Interesse sind.

Zu Beginn des Treffens stellte sich der neue Vorsitzende des Voralberger Monitoringausschusses, Landesvolksanwalt Mag. Klaus Feurstein, vor und berichtete über das Beratungsangebot zum barrierefreien Bauen in Vorarlberg.

Daraufhin berichteten die Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses Kafka und das Ausschussmitglied Schönwiese über die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme mit einem Fragebogen des Tiroler Monitoringausschusses zum Thema „Wohnen in Tirol - Teil 3: Wohnen wie alle Menschen - Handreichung für selbstbestimmtes inklusives Wohnen und Deinstitutionalisierung“ vor.

„Nach der UN-Behindertenrechtskonvention genügt es nicht, aus großen kleine Einrichtungen zu machen. Auch qualitativ muss es zu Verbesserungen in Richtung selbstbestimmtes und begleitetes Wohnen kommen. Dieser Fragebogen ist ein wesentliches Instrument, um die wesentlichsten Themenbereiche und Punkte zu überprüfen“, so die Vorsitzende Isolde Kafka.

Die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Morandini gab anschließend einen kurzen Überblick über die Situation der Arbeitseingliederung für Menschen mit Behinderungen in Südtirol und stellte die Handlungsempfehlungen vor, die der Monitoringausschuss zum Thema verfasst hat.

Im Bereich Arbeitseingliederung bleibt in Südtirol noch Vieles zu tun, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Dank dem grenzüberschreitenden Austausch konnten wir heute Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit unseren benachbarten Bundesländern in diesem Bereich feststellen und uns auf eine enge Zusammenarbeit in Zukunft einigen“, so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Michela Morandini.

Im Anschluss berichtete der Vertreter des Salzburger Monitoringausschusses Thöny über den Einsatz des Salzburger Monitoringausschusses zum Thema „Gehalt statt Taschengeld“ und über die im heurigen Frühjahr veröffentlichte Stellungnahme „Empfehlungen des Salzburger Monitoringausschusses zur inklusiven Bildung“.

Am Ende des Treffens waren sich alle Beteiligten über die Wichtigkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einig. Aus dem Ländervergleich wurde klar, dass es Themen in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt, die alle anwesenden Bundesländer und Südtirol betreffen. Der Austausch und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung der Rechte werden Themen der nächsten Treffen sein.

AM

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