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Plenarsitzung - Gesetz zur Mobbingprävention verabschiedet

Breite Zustimmung für Gesetzentwurf des Landtagspräsidiums

Landesgesetzentwurf Nr. 81/21: Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz (vorgelegt vom Landtagspräsidenten Noggler).

In Südtirol nehmen die Mobbingfälle wie im nationalen Trend stetig zu, erklärte Einbringer Josef Noggler (SVP). Ziel des Gesetzentwurfs seien Prävention und Handhabung von Diskriminierung in Form von Mobbing, Straining und weiteren Gewaltformen am Arbeitsplatz. Der Entwurf sei unter der Ägide des Landeshauptmanns von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Gleichstellungsrätin erarbeitet und dann vom Landtagspräsidium übernommen worden, da die Gleichstellungsrätin beim Landtag angesiedelt sei. Das vorliegende Gesetz zielt vor allem auf präventive Maßnahmen, also auf die Früherkennung von Mobbing am Arbeitsplatz, ab. Darüber hinaus wird ein Informations-, Beratungs- und Mediationsdienst in Form eines Anti-Mobbing-Dienstes eingerichtet. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel der Sensibilisierung, der Information und der konkreten Zurverfügungstellung von kommunikativen und sozialen Instrumenten für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den Teufelskreislauf frühzeitig zu unterbrechen und/oder geeignete Hilfestellungen, in Zusammenarbeit mit einem lokalen Netzwerk, anzubieten.
Ulli Mair (Freiheitliche) stimmte dem Entwurf zu, sah darin aber nur eine Basis. Es werde auf Sensibilisierung gesetzt, auf Information. Hier gehe es um den Arbeitsplatz, zu vertiefen wäre das Thema Cybermobbing. Sie hätte sich von der Landesregierung mehr Daten erwartet, damit man konkrete Maßnahmen andenken könne. Für viele Daten wäre der Regierungskommissar zuständig, aber der antworte nie. Dieses Gesetz sei jedenfalls eine gute Basis, mit der man arbeiten könne. Es hänge davon ab, wie konkret man an die Geschichte herangehe.
Mit diesem Entwurf reagiere man auf die mahnenden Worte der Gleichstellungsrätin in ihren Berichten, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Gut Ding brauche gut Weil. Bei der Ausarbeitung seien auch die Sozialpartner stark eingebunden worden. Der Entwurf enthalte wichtige Dinge, etwa die Zusammenarbeit zwischen Gleichstellungsrätin und Sozialpartnern, der Ansatz des Mediationsdienstes, die Zusammenarbeit mit der Bildung u.a. Man werde sehen, wie nützlich das Gesetz für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sei. Das Land sei nicht für die Strafen zuständig, das sei Aufgabe des Staates. Daher konzentriere man sich auf Beratung und Prävention.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte Zustimmung zum Übergang zur Artikeldebatte an. Mobbing gebe es aber nicht nur am Arbeitsplatz. Trotzdem sei dieses Gesetz wichtig. Frauen seien öfter Opfer von Mobbing durch Vorgesetzte. Sie lobte, dass der Entwurf auch auf das Recht auf Muttersprache eingehe, und teilte die Meinung Mairs zum Regierungskommissariat.
Gert Lanz (SVP) wies auf einen Fehler in Art. 3 Abs. 3 des Entwurfs hin (Antimobbing-Dienst).
LH Arno Kompatscher erklärte, dass es auch Mobbing zwischen Arbeitnehmern gebe, und dazu sei dann auch Beratung für Arbeitgeber sinnvoll. Dies wäre im Artikel nachzubessern, falls es laut Geschäftsordnung möglich sei.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), Paul Köllensperger (Team K), Brigitte Foppa (Grüne) sprachen sich dafür aus, diese Korrektur zuzulassen; es müssten aber gleiche Bedingungen für alle Fraktionen gelten.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) zeigte sich froh über die vorgeschlagene Änderung. Mit der Definition von “Straining” habe er Probleme, das Wort sei wenig bekannt.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sah in diesem Gesetz einen ersten Schritt. Als Gewerkschafterin im Sanitätsbetrieb habe sie Erfahrung mit dem Thema. Was für die einen oft nur ein Scherz sei, bedeute für die Betroffenen Beleidigung und Stress mit auch langfristigen Folgen. Mobbing könne auch Arbeitgeber betreffen, das sei richtig. Wichtig sei es, das Problem zu definieren und Beratung und Betreuung zu bieten.
Helmuth Renzler (SVP) zeigte sich mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich einverstanden, sah aber ein großes Problem: Das Gesetz betreffe nicht alle. Auch in den staatlichen Verwaltungen gebe es Mobbing, inklusive der Verweigerung des Rechts auf Muttersprache. Vom Regierungskommissariat habe er dazu keine nützlichen Auskünfte erhalten.
Dieses Gesetz schließe eine weitere Lücke, erklärte Josef Noggler (SVP) und räumte ein, dass es nicht alle Arbeitsplätze umfasse. Bestehende Beratungsstellen würden damit nicht tangiert. Das Thema Cybermobbing sei im Gesetzgebungsausschuss besprochen worden, und die Gleichstellungsrätin habe erklärt, dieses falle auch unter Mobbing am Arbeitsplatz. Das Thema sei also abgedeckt.
Josef Unterholzner (Enzian) sah einen Formulierungsfehler (“Angestellte” statt “Arbeitnehmer/innen”) auch in Art. 3 Abs. 8 und meinte, dass vielleicht doch eine Vertagung nötig sei.
LH Arno Kompatscher erklärte, dass an diesem Entwurf viele Stellen mitgearbeitet hätten, und dankte ihnen. Mit diesem Gesetz werde man nicht alles lösen. Am Arbeitsplatz verbringe man einen großen Teil seines Lebens, umso wichtiger sei das Thema. Es gehe hier nicht um Strafen, sondern um Prävention und Hilfestellung.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde einstimmig genehmigt.

Art. 1 (Ziele) und 2 (Präventionsmaßnahmen) wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 siedelt den Anti-Mobbing-Dienst bei der Gleichstellungsrätin an.
Dazu legten LH Kompatscher und Gert Lanz einen Ersetzungsantrag vor, der auch die Beratung für die Arbeitgeber und die von Unterholzner vorgeschlagene Formulierung berücksichtigt. Der Antrag wurde vom Plenum zugelassen und angenommen.

Art. 4 (Information), Art. 5 (Durchführungsbestimmungen), Art. 6 (Finanzbestimmung), Art. 7 (Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten) wurden ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 32 Ja und 1 Enthaltung genehmigt.

AM

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