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5. Mai, Europäischer Tag der Inklusion – Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleisten

Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen weist auf die negativen Auswirkungen der Pandemie und der einschränkenden Maßnahmen auf die Inklusion hin. Vorsitzende Morandini: „Die Genehmigung der Richtlinien zu den Wohndiensten und -leistungen und die Arbeiten am Landessozialplan im Bereich Menschen mit Behinderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings muss das Thema der Behinderungen auf alle politischen Agenden und nicht nur ein soziales Thema bleiben.“

Am 5. Mai findet seit 1992 jährlich der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt, der auch als Tag der Inklusion bekannt ist. Der Aktionstag wird zeitgleich mit dem Tag der Gründung des Europarates begangen, um auf die Gleichstellung aller Menschen in Europa aufmerksam zu machen. Mit diesem Aktionstag wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, weiter an der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu arbeiten. Am heurigen Aktionstag wird ein besonderer Fokus auf die Corona Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelegt.

Die Umsetzung einer vollen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stellt noch immer eine Baustelle dar, die Umsetzung wurde durch die zahlreichen Einschränkungen in der Corona Pandemie wie etwa in Bezug auf die Bewegungsfreiheit und die sozialen Kontakte erheblich erschwert.

Auch in Südtirol hat sich die Corona Pandemie stark auf die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt. Viele Betroffene wurden einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt und litten unter der pandemiebedingten sozialen Isolierung. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es daher notwendig, Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben umzusetzen und weiter an der Umsetzung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu arbeiten“, betont die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen Michela Morandini.

Einige Schritte wurden letzthin gesetzt. So hat die Landesregierung mit Beschluss Nr.284 vom 30.03.2021 die neuen Richtlinien für Wohndienste und – leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen genehmigt, mit dem Ziel das selbstbestimmte Wohnen für Menschen mit Behinderungen zu fördern. An der Ausarbeitung hat sich auch der Südtiroler Monitoringausschuss in Form von Handlungsempfehlungen beteiligt, die an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger weitergegeben und in den Richtlinien aufgenommen wurden.

Darüber hinaus fand am 28.April der fünfte Workshop zur Erarbeitung des neuen Landessozialplanes statt, der sich mit Leistungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen befasste und an dem auch die Vorsitzende und einige Mitglieder des Südtiroler Monitoringausschusses teilgenommen haben.

Die Genehmigung der Richtlinien zu den Wohndiensten und- leistungen und die Arbeiten am Landessozialplan im Bereich Menschen mit Behinderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Der Landessozialplan, der laut Homepage der Abteilung Soziales gesetzlich in den nächsten fünf, de facto in den nächsten 10 bis 15 Jahren das Sozialwesen in Südtirol bestimmen und regeln wird, bietet eine Chance sich dem Ziel einer Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu nähern, die gut genutzt werden muss. Allerdings muss das Thema der Behinderungen auf allen politischen Agenden und nicht nur ein soziales Thema bleiben“, so die Vorsitzende Michela Morandini.

GSR

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