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Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen gewährleisten

Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Welttag der Aufklärung über Autismus am 2. April : Therapiemöglichkeiten müssen auch in Zeiten der Pandemie gewährleistet sein!

Seit 2008 wird jährlich am 2. April der Welttag der Aufklärung über Autismus begangen. Der Aktionstag wurde am 18.Dezember 2007 von den Vereinten Nationen ausgerufen mit dem Ziel, das Bewusstsein für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen und ihre Annahme in der Gesellschaft zu schärfen. Gleichzeitig soll auf die Bedeutung einer Früherkennung sowie geeigneter Forschungs- und Interventionsmaßnahmen für die Entwicklung der Betroffenen hingewiesen werden.

Unter dem Motto „I can learn, I can work – Ich kann lernen, ich kann arbeiten“ macht die UNO am heurigen Aktionstag auf weltweit bereits bestehende Ungleichheiten aufmerksam, die durch die Corona Pandemie verschärft wurden und auch Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen trafen. Der Fokus wird dabei vor allem auf die Einkommens- und Vermögensverteilung, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, den gesetzlichen Schutz, die politische Eingliederung und die Inklusion am Arbeitsplatz gelegt, da in diesen Bereichen Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen oft diskriminierenden Praktiken ausgesetzt sind.

Diese Ungleichheiten hindern die Verwirklichung der Rechte auf Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe, die Menschen mit Behinderungen und damit auch Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen laut UN-Behindertenrechtskonvention zustehen. Auch Südtirol ist davon nicht ausgenommen“, so die Vorsitzende des Südtirol Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Michela Morandini.

Letzthin haben sich mehrere Eltern von Betroffenen an den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt. „Die Eltern haben uns von Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Therapiemöglichkeiten berichtet, die an die Bedürfnisse ihrer Kinder angepasst sind“, erklärt die Vorsitzende Michela Morandini. „Gerade in dieser schwierigen Zeit der Pandemie ist es für Menschen mit Autismus-Spektrum- Störungen wichtig, passende Therapieangebote zu haben, um sie nicht zusätzlich zu den Auswirkungen der Corona Krise noch einer weiteren Belastung und Isolation auszusetzen“, so Morandini.

Zum Thema Autismus herrscht noch viel Unwissen. Heute spricht man von Autismus-Spektrum-Störungen, welche Auffälligkeiten in der sozialen und emotionalen Interaktion und Kommunikation, sowie wiederholte und eingeschränkte Verhaltensweisen umfassen. Laut einer Presseaussendung des Südtiroler Sanitätsbetriebes vom 29. 03. 2021 sind ca.1% der Gesamtbevölkerung von Autismus-Spektrum-Störungen betroffen. So rechnet man allein im Gesundheitsbezirk Brixen mit über 700 Betroffenen, von denen bisher nur wenige diagnostiziert wurden.

In Südtirol wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 638/2019 die im Staatsgesetz Nr.134/2015 enthaltenen Bestimmungen zur Diagnose, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen umgesetzt. Dabei wurde ein landesweites Konzept festgelegt, mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten und ihren Familien zusätzliche Unterstützung anzubieten, die Qualität der Betreuung und Begleitung zu verbessern und die Dienste in allen vier Gesundheitsbezirken zu vereinheitlichen.

Einige der im Konzept festgelegten Punkte wurden bereits umgesetzt. Es gilt aber weiter an der Umsetzung des Landesplanes zu arbeiten, damit eine Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention möglich wird“, so Michela Morandini.

MA

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