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Monitoringausschuss für Behindertenrechte: Digitale Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern

Die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe im Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu Chancen und Risiken der Digitalisierung

Digitale Teilhabe wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger für soziale Teilhabe. Denn „teilzuhaben“ meint die Möglichkeit, an den Infrastrukturen und Angeboten einer Gesellschaft umfassend partizipieren zu können.

Diese Teilhabe bringt aber Chancen und Risiken mit sich, die sich besonders auf vulnerable Personengruppen wie Menschen mit Behinderungen auswirken. Aus diesem Grund hat beispielsweise in Deutschland die Aktion Mensch 2019 das SINUS-Institut beauftragt, eine Trendstudie durchzuführen. In der nun veröffentlichten Studie wurden die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderung untersucht. 12 Expert/-Innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und 43 Menschen mit verschiedenen Behinderungen gaben dabei ihre Einschätzungen zu den digitalen Teilhabemöglichkeiten in den verschiedenen Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit und Wohnen wieder.

Aus der Studie geht hervor, dass die Chancen der Digitalisierung im Vergleich zu den Risiken deutlich überwiegen. Grund dafür sind laut Studie die ständig wachsenden Möglichkeiten, digitale Technologien vor allem in den Bereichen Arbeit und Bildung einzusetzen, mit positiven Auswirkungen auf die Inklusion. Dazu brauchte es aber auch eine flächendeckende barrierefreie Infrastruktur sowie eine aktive und gleichberechtigte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung ist laut Studie als Teil eines gesamtgesellschaftlichen Prozesses zur Förderung einer sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu sehen.

Mit diesem Thema hat sich auch eine interne Arbeitsgruppe des Südtiroler Monitoringausschusses auseinandergesetzt. Den Mitgliedern Magda Simone, Dorothea Passler, Marion Hartmann, Benedikt Gasser, Thomas Karlegger und Max Silbernagl ist es einerseits ein Anliegen, auf die Chancen hinzuweisen, welche die Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt, und andererseits aufzuzeigen, welche möglichen Herausforderungen und Hürden mit der Digitalisierung verbunden sind.

So kam die Arbeitsgruppe z.B. zum Schluss, dass in Zeiten der Isolation Telefonie, Videochats und Internet einerseits ein Segen waren. Dank Smartphone und Internet war es möglich mit Personen in Kontakt zu treten. Das wurde in der Coronazeit vermehrt genutzt, weil viele Personen viel Zeit dazu hatten und das nahezu die einzige Möglichkeit zum Kontakthalten war. Was war aber mit Personen, die spezielle Bedürfnisse haben? Personen, die auf spezielle Software angewiesen waren, weil diese sonst z.B. ihre Bankgeschäfte oder andere Erledigungen nicht machen konnten? Speziell diese Personengruppe wurde auf eine harte Probe gestellt. Dabei hat sich einiges rund um die Digitalisierung auch als schwierig erwiesen: Wer unterstützt beim Umgang mit digitalen Programmen? Wer hilft bei der Installation? Wie können Gehörlose Zugang zu Videoberichten im Internet und digitalen Medien erhalten, die nicht mit Untertitelungen versehen sind? Eine funktionierende Digitalisierung wäre daher eine große Chance für Menschen mit Behinderungen.

Für die Mitglieder des Monitoringausschusses hat sich im Zusammenhang mit der digitalen Teilhabe in der Corona-Zeit auch die Frage gestellt, ob es möglich gewesen wäre, der manchmal unkontrollierten Beschleunigung der Digitalisierung auszuweichen.

War es in den ersten Wochen diesbezüglich noch ruhig, so haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe beobachtet, dass sich nach und nach die Anfragen für Videokonferenzen mit verschiedenen Programmen häuften. Das hat vielfach zu einer digitalen Überforderung geführt, die nicht selten mit Angst, Unsicherheit und Stress verbunden war und das, obwohl die Digitalisierung ja idealerweise das Leben erleichtern und nicht unnötig erschweren sollte.

Abschließend haben die Mitglieder festgehalten, dass bei zahlreichen negativen Aspekten Corona auch positive Nebeneffekte mit sich gebracht hat. So wurden zahlreiche Online-Weiterbildungen und Konferenzen mit Personen aus der Ferne abgehalten. Abgesehen von den fehlenden persönlichen Kontakten bringen solche Veranstaltungen Zeit- und Kostenersparnis mit sich, was auch für die Zukunft wünschenswert ist.

Das Thema der digitalen Teilhabe wird für Menschen mit Behinderungen an Wichtigkeit zunehmen. Aus diesem Grunde fordert die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen einen gleichberechtigen Zugang zu Information und Kommunikation sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und – systemen zu gewähren, so wie in der UN-Konvention vorgesehen. Das heißt, wichtige Bereiche des täglichen Lebens durch digitale Technologien barrierefrei zu gestalten. Dabei sollte ein einheitlicher benutzerfreundlicher Standard für Personen mit Behinderung eingeführt werden, sei es bei Videokonferenzen, beim Übermitteln von Dateien und bei allen sonstigen wichtigen Anwendungen. Die Programme sollten für alle Personen mit Behinderung anwendbar sein. Diesen Aspekt sollten auch private Anbieter (z.B. Banken oder Versicherungen) bei der Programmierung und Bereitstellung von digitalen Diensten für Kundinnen und Kunden berücksichtigen. Abschließend sollten Menschen mit Behinderungen bereits im frühen Schulalter durch Schulungen und Kurse an digitale Medien und Technologien herangeführt werden, um ihnen die digitale Teilhabe zu erleichtern.

MA

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