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2. April, Welt-Autismus-Tag: Recht auf Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung gewährleisten

Der Südtiroler Monitoringausschuss für Behindertenrechte fordert flächendeckende Umsetzung des Landesplans. Vorsitzende Morandini: „Die UN-Konvention sichert Gleichberechtigung und Inklusion vor, die Realität sieht anders aus.“

Der internationale Welt-Autismus-Tag findet seit 2008 jährlich am 2. April statt. Der Aktionstag möchte ein erhöhtes Bewusstsein für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen und die Akzeptanz derselben in der Gesellschaft erhöhen. An diesem Tag wird darauf hingewiesen, dass die Früherkennung und geeignete Forschungs- sowie Interventionsmaßnahmen für die Entwicklung der Betroffenen von entscheidender Bedeutung sind.

Der Welt-Autismus-Tag 2020 der Vereinten Nationen macht auf Fragen aufmerksam, die im Zusammenhang mit dem Übergang ins Erwachsenenalter von Belang sind, wie die Bedeutung der Teilnahme an der Jugendkultur, der Selbstbestimmung, dem Zugang zu Bildung und Beschäftigung sowie dem Recht auf ein unabhängiges selbstbestimmtes Leben. „Durch die UN-Konvention sind Gleichberechtigung, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und somit auch für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, gesichert. Die Realität sieht jedoch oft anders aus“, so die Vorsitzende des Monitoringausschusses Morandini.

In den letzten Monaten haben sich gehäuft Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen an den Monitoringausschuss gewandt. Dabei sahen sie das Recht ihrer Kinder auf regelmäßige und auf die Bedürfnisse des Kindes angepasste flächendeckende Therapiemöglichkeiten nicht gewährleistet. Zudem fordern die Eltern mehr Fachexpertinnen und -experten in Südtirol, um eine frühzeitige Diagnose und weitreichende Begleitung, auch der Familienangehörigen, zu garantieren. Dies sind Voraussetzungen für Inklusion und Selbstbestimmung.

Das Unwissen über Autismus ist groß, die Vorstellung häufig durch Filme geprägt. Dabei ist Autismus eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig werden Autismus bzw. Autismus-Spektrum-Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung bezeichnet Diese wirken sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires aus. „Es ist wichtig, dass Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen die passenden Therapiemöglichkeiten haben, ansonsten bleiben sie und ihre Familienangehörige isoliert, so Morandini.

Was die Zahlen betrifft, so weist in Italien zum Stand 2019 laut dem „Nationalen Monitoringausschuss für die Überwachung der Autismus – Spektrum – Störungen“ (Osservatorio Nazionale per il monitoraggio dei disturbi dello spettro autistico) ein Kind auf 77 im Alter zwischen sieben und neun Jahren eine Störung des Autismus-Spektrums auf, wobei statistisch gesehen mehr Jungen als Mädchen betroffen sind. Auch in Südtirol gibt es viele Betroffene. Laut einer Presseaussendung der Landespresseagentur vom 23. Juli 2019 beläuft sich deren Anzahl auf 407 Personen, wobei Expertinnen und Experten davon ausgehen, dass die Zahl der Personen ohne Diagnose höher ist.

Italien versucht durch das Staatsgesetz Nr. 134 von 2015 den Bedürfnissen der Betroffenen und deren Familien Rechnung zu tragen und regelt die Diagnose, Therapie und Betreuung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 638/2019 wurde dieser auch in Südtirol rezipiert. Es wurde ein landesweites Konzept zur Betreuung von Menschen mit Autismus festgelegt, welches Betroffenen und Angehörigen mehr Unterstützung bietet, die Betreuung und Begleitung verbessert und die Dienste in allen vier Gesundheitsbezirken vereinheitlichen soll.

Nun gilt es diesen Landesplan flächendeckend umzusetzen, um so den Bedürfnissen von Menschen mit Autismus-Spektrum gerecht zu werden und ihnen eine Inklusion und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.

AM

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