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29. 02. 20, Equal Care Day – Für eine faire Entlohnung und Wertschätzung der Betreuungs- und Pflegearbeit

Der „unsichtbare“ Tag, der nur alle vier Jahre im Kalender steht, weist auf das Verhältnis von 1:4 bei der Verteilung der Care-Arbeit zwischen Männern und Frauen hin. Gleichstellungsrätin Morandini: „Für eine gerechte Verteilung braucht es arbeitsrechtliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen.“

Der Equal Care Day, der heuer am 29. Februar stattfindet, weist auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Ob als Privatperson, ehrenamtlich oder beruflich, Fürsorge und Pflege werden auch in Südtirol großteils von Frauen geleistet. Diese Arbeit bleibt jedoch meist unsichtbar und oft schlecht oder gar unbezahlt.

Sinnbildlich ist daher auch das Datum, an dem dieser Aktionstag begangen wird: So wie der 29. Februar als Schalttag nur alle vier Jahre stattfindet und damit gewissermaßen in den anderen Jahren übergangen wird, so bleiben auch Fürsorge und Pflege oft unsichtbar. Der Tag symbolisiert außerdem das Verhältnis von 4:1 bei der Verteilung von Care–Arbeit und ruft in Erinnerung, dass Männer rechnerisch etwa vier Jahre bräuchten, um so viel private, berufliche und ehrenamtliche Fürsorgetätigkeiten zu erbringen wie Frauen in einem Jahr. Außerhalb der Schaltjahre wird der Equal Care Day übrigens am 1. März abgehalten.

Ins Leben gerufen wurde der Equal Care Day im Jahr 2016, und zwar in Anlehnung an den Equal Pay Day. Dieser macht auf den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern aufmerksam. In Südtirol liegt dieser laut ASTAT derzeit in der Privatwirtschaft bei 16.9 Prozent. Einer der Gründe für diese Lohnschere ist die zusätzliche unbezahlte Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeit, die Frauen verrichten. Diese Ungleichbehandlung fußt größtenteils auf noch vorherrschenden Geschlechterstereotypen und hat für die Frauen weitreichende ökonomische und oftmals auch gesundheitliche Folgen.

„Fürsorge und Pflege müssen gleichermaßen auf beide Geschlechter verteilt und aufgewertet werden. Dafür müssen die entsprechenden arbeitsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen gesetzt werden“, erklärt Gleichstellungsrätin Michela Morandini.

AM

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