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Internationaler Tag der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft am 11. Februar. Morandini: „Forschungspotential der Frauen geht verloren.“

Gleichstellungsrätin Michela Morandini: „Hindernisse für Mädchen und Frauen im privaten Umfeld, im Unterricht und am Arbeitsplatz abbauen.“ Kinder- und Jugendanwältin Höller: „Auch die Kinderrechtskonvention sieht den Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts vor.“

Der 2015 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Tag weist auf die entscheidende Rolle von Mädchen und Frauen in Wissenschaft und Technologie hin. Daran erinnert Gleichstellungsrätin Michela Morandini in einer Stellungnahme: „Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Aktuell liegt der Anteil an weiblichen Forscherinnen weltweit bei 28 Prozent. Der Nobelpreis für Wissenschaften wurde erst an 20 Frauen vergeben im Vergleich zu den 585 männlichen Preisträgern.“

Was die Wahl des Studiums angeht, wählen weltweit nur 30 Prozent der Frauen MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Diese Anzahl geht bei Fächern wie Informatik nochmals stark nach unten. In Südtirol liegt der Anteil an Mädchen an Fachoberschulen im wirtschaftlichen Bereich im Studienjahr 2018/2019 bei 50,97 Prozent, im technologischen Bereich bei 19.6 Prozent. An sozialwissenschaftlichen Gymnasien liegt der weibliche Anteil im Vergleich bei 83.9 Prozent.

Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in den Wissenschaften ist der Abbau von Hindernissen für Mädchen und Frauen im privaten Umfeld, im Unterricht und am Arbeitsplatz. „Vorherrschende Geschlechterstereotype müssen abgebaut und Einstellungen geändert werden. Darüber hinaus braucht es zur Förderung des Frauenanteils gezielte Maßnahmen im Unterricht, im Studium und zur Berufswahl und -ausübung“, zeigt sich die Gleichstellungsrätin überzeugt.

Die Gleichstellungsrätin arbeitet zu diesem Thema eng mit der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zusammen. Beide sind sich einig, dass Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung gegen jegliche Form von Diskriminierung so früh wie möglich ansetzen müssen - also bereits im Kindesalter. In diesem Zusammenhang weist die Kinder- und Jugendanwältin darauf hin, dass sich in der UN-Kinderrechtskonvention im Art. 2 das Grundprinzip findet, wonach alle Kinder und Jugendlichen das Recht haben, gleich behandelt zu werden, und somit vor jeglicher Form von Diskriminierung, also auch vor Diskriminierung wegen des Geschlechtes, geschützt werden müssen“. Für die Gleichstellungsrätin ist klar: „Wissenschaft braucht Frauen, da ansonsten ein hohes Forschungspotential verloren geht“.

AM

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