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Monitoringausschuss für Behindertenrechte: Kriterien für selbständiges Wohnen

Die Direktorin der Landesabteilung Soziales hat heute dem Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung den ersten Entwurf der Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Förderung des selbständigen Wohnens vorgelegt. Treffen mit der Präsidentin des Arbeitskreises Eltern Behinderter.

Morandini mit Trentini und Gebert Mantinger (v.r., Foto: Landtag/Werth)

Die Richtlinien für die Maßnahmen zum selbstbestimmten Leben gemäß Landesgesetz zur Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderung waren heute das Thema der ersten internen Sitzung des Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in diesem Jahr. Der Ausschuss ist heute im Landtag unter dem Vorsitz von Gleichstellungsrätin Michela Morandini zusammengetreten. Zu Gast bei der Sitzung war Michela Trentini, Direktorin der Landesabteilung für Soziales, die zusammen mit der geschäftsführenden Amtsdirektorin des Amts für Menschen mit Behinderung, Ute Gebert Mantinger, dem Ausschuss einen ersten Entwurf der Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Förderung des selbständigen Wohnens vorgestellt hat.

Zweck des Treffens war ein Vergleich des Entwurfs mit den Empfehlungen zum selbstbestimmten Leben in Südtirol, welche der Monitoringausschuss im Vorjahr erstellt hat, um eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Wie Trentini erklärte, wurde ein Jahr lang an dem Entwurf gearbeitet, auch in Zusammenarbeit mit allen Gesprächspartnern in diesem Bereich: „Das Ziel ist die volle Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderung, wobei man vor allem auf die Unterstützung für selbständiges Wohnen setzt, das ganz etwas anderes ist als die Unterbringung in Heimen.“ Die Mitglieder des Monitoringausschusses – Max Silbernagl, Leonidas Sarti, Dorothea Passler Mair, Antonio Endrizzi, Marion Hartmann (Selbstvertreter mit unterschiedlichen Behinderungen) e Sascha Plangger (Experte für Inklusion) – teilten diese Ausrichtung. Sie empfahlen, in den Richtlinien auch das „peer counseling“ vorzusehen, d.h., die Beratung durch Personen mit ähnlicher Lebenserfahrung, sowie die Fokussierung auf Wohnmöglichkeiten in belebten Ortskernen statt in der Peripherie.

Bei einem anschließenden Treffen mit Angelika Stampfl, Präsidentin des Arbeitskreises Eltern Behinderter, erläuterte diese die Aufgaben und Tätigkeiten der Vereinigung, „die 1979 entstanden ist, um die Umsetzung der Inklusion in der Schule zu unterstützen, und die sich nun, mit Zweigstellen in allen Bezirken, um die Inklusion in allen Lebensbereichen bemüht“. Dabei wurden auch Erfahrungen und Sichtweisen ausgetauscht sowie eine künftige Zusammenarbeit angesprochen.

„Es ist wichtig, dass der Monitoringausschuss in die Begutachtung gesetzlicher Umsetzungsbestimmungen einbezogen wird und die Zusammenarbeit mit territorialen Verbänden gestärkt wird“, erklärte die Vorsitzende Morandini zum Abschluss der heutigen Sitzung.

AM

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