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3.März 2019: 10 Jahre Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Italien

Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: „Vieles muss noch umgesetzt werden.“

Vor genau zehn Jahren hat Italien mit Staatsgesetz Nr.18 vom 3. März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die darin enthaltenen Rechte und Pflichten umzusetzen. Die UN-Konvention konkretisiert die Rechte für Menschen mit Behinderungen und ihr Recht auf uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe. Dabei wird Teilhabe als real gelebte „Inklusion“ verstanden: Nicht die oder der Einzelne soll sich anpassen, um teilhaben zu können, sondern die Gesellschaft muss sich öffnen und Vielfalt zulassen.

In Südtirol wurde durch das Landesgesetz vom 14.Juli 2015 Nr.7 zur „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ eine wichtige Basis für die Umsetzung der in der UN-Konvention enthaltenen Bestimmungen geschaffen. Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der durch den Artikel 31 geregelt ist und dessen Geschäftsstelle bei der Gleichstellungsrätin angesiedelt ist, überwacht für Südtirol die Umsetzung der UN-Konvention.

„Ein Blick auf den aktuellen Stand der Umsetzung der UN - Konvention zeigt jedoch, dass in Italien der Weg zu einem gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie laut Artikel 1 der UN – Konvention geregelt, nach wie vor ein langer bleibt“, so Morandini, Gleichstellungsrätin und Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses.

In seiner bisherigen Tätigkeit hat sich der Monitoringausschuss neben dem Thema „unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ (Artikel 19 UN-Konvention) mit dem „Selbstbestimmten Wohnen“ auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Forderungen den politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger präsentiert. „Jetzt geht es darum diese umzusetzen, damit Menschen mit Behinderungen wählen können wie und wo sie wohnen wollen“, so Morandini.

Im Jahr 2019 wird sich der Monitoringausschuss weiter der Überprüfung der Umsetzung der Bestimmungen der UN-Konvention in den Bereichen Arbeit und Mobilität widmen.

Im Dezember 2019 wird eine Veranstaltung zum Thema „10 – Jahre Ratifizierung UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Italien“ stattfinden. Dies wird eine gute Gelegenheit für Südtirol sein, nochmals Bilanz über die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Südtirol zu ziehen.

AM

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