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3. 12. 2018 - Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Südtiroler Monitoringausschuss fordert Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Am 3. Dezember ist internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen. Seit 1992 wird jährlich an diesem Tag auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für Themen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und die Umsetzung ihrer Rechte zu fordern.

Die UN-Konvention, von Italien ratifiziert und damit bindend, garantiert Menschen mit Behinderungen im Artikel 1 den gleichberechtigen Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, diesen zu fördern und zu schützen.

Wenngleich die Vertragsstaaten einige der in der UN-Konvention festgelegten Rechte umgesetzt haben - von einer vollen Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ist Italien noch weit entfernt.

Das heurige Motto des internationalen Tages von Menschen mit Behinderungen ist „Stärkung von Menschen mit Behinderungen und Gewährleistung von Inklusion und Gleichberechtigung“. Ziel dabei ist es, eine inklusive, gerechte und nachhaltige Entwicklung im Sinne des Aktionsplanes „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ anzustreben. In diesem Aktionsplan sind 17 Ziele definiert, welche die Staaten innerhalb 2030 erreichen sollen. Diese umfassen unter anderem das Schaffen eines gleichberechtigen Zuganges von Menschen mit Behinderungen zu Bildung und Ausbildung, sowie zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen, öffentlichen Räumen und Verkehrssystemen. Ein weiteres Ziel ist das Ermöglichen menschenwürdiger Arbeit mit gleichem Entgelt für gleichwertige Arbeit.

„Auch Südtirol hat in diesen Themen noch Aufholbedarf. Zwar sehen bestehende Gesetze z. B. Formen der Entlohnung für Menschen mit Behinderungen vor, doch ermöglicht diese „Entlohnung“ kein selbstständiges Leben. Auch in Punkto Barrierefreiheit gibt es in Südtirol noch Aufholbedarf“, so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses, Gleichstellungsrätin Michela Morandini.

Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der beim Südtiroler Landtag angesiedelt ist, überwacht die Einhaltung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 2018 hat er sich dem selbstbestimmten und inklusiven Wohnen beschäftigt und wird die den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern ihre Forderungen zeitnah vorstellen. 2019 überprüft der Monitoringausschuss, was im Bereich Arbeit und Mobilität getan werden muss, um Menschen mit Behinderungen die volle Inklusion zu bieten. „Die Beispiele zeigen, dass auch hierzulande in diesen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Denn eine Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen, wie sie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angestrebt wird, kann nur dann erreicht werden, wenn die noch bestehenden Barrieren schrittweise abgebaut werden“ so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Morandini.

AM

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