Wie können wir Ihnen helfen?

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Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren.

Sie bietet auch Beratung und Information zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz an.

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Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol

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Gleichstellungsrätin | 02.03.2026

Zweijähriger Gleichstellungsbericht: Übermittlung der Personaldaten vom 1. März bis 30. April 2026

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer erinnert an die Berichtspflicht für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und betont: „Der zweijährige Bericht ist ein zentrales Instrument für Transparenz und Monitoring der Gleichstellung in den Unternehmen.“

Gleichstellungsrätin | 27.02.2026

Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2024–2025

Einreichung bis 30. April 2026 verpflichtend

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