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Plenarsitzung - Gesetz zur Führungsstruktur der Verwaltung verabschiedet

Mit 18 Ja und 11 Nein. Die Generaldebatte und die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Sitzungswoche beendet.

Landesgesetzentwurf Nr. 113/22: Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher). LH Arno Kompatscher betonte, dass ein großer Teil der öffentlichen Verwaltung davon betroffen ist, ein Teil betrifft die Führungsstruktur, der andere die Organisationsstruktur. Die bedeutendsten Veränderungen fanden im ersten Teil statt, und zwar deshalb, weil es bisher an Führungskräften im eigentlichen Sinne fehlte, da es üblich war, Führungspositionen an Mitarbeiter mit Hochschulbildung zu vergeben. Es gab keine Unterscheidung zwischen Fach- und Führungslaufbahn, die nun stattdessen eingeführt wurde, um den Kompetenzen Rechnung zu tragen. Künftig würden die Führungskräfte als solche eingestellt, und zwar durch Eintragung in ein Register auf der Grundlage eines spezifischen Auswahlverfahrens: Es gebe eine erste und eine zweite Führungsebene, es würden Management-, Planungs- und Führungsqualitäten verlangt, aber nicht in erster Linie spezifische Fähigkeiten. Diejenigen, die kein Amt leiten, sondern nur ihre guten Fähigkeiten anbieten wollen, haben die Möglichkeit, eine besondere Karriere zu machen. Bei der ersten Anwendung der Vorschrift wird es ein spezielles Register sowie eine Übergangsregelung geben, danach erfolgt die Einstellung durch ein Auswahlverfahren; es besteht auch die Möglichkeit der Einstellung von außen. Das Register der Direktoren ist in zwei Abschnitte unterteilt: zunächst die Direktoren an der Spitze und in der Bildungsdirektion, dann die Direktoren der Ämter, Schulen und Musikschulen. Auch die Vertretung wird reformiert: Mit der Eintragung in das Register vertreten die Führungskräfte die Provinz nach außen und können auch verbindliche Verträge unterzeichnen. Die Beauftragung gelte 3-5 Jahre, die Besoldung werde mit Kollektivvertrag geregelt, aber im Gesetz stehe eine Grundbesoldung. Wichtig sei auch das Kriterium der Zielerreichung, und die Bewertung wirke sich auch auf die Besoldung aus. Es würden auch befristete Aufträge für besondere Aufgaben ermöglicht. Mit diesem Gesetz werde nicht alles über den Haufen geworfen, man schaffe aber mehr Klarheit. Das, und nicht nur das Verfassungsgerichtsurteil, sei der Grund für die Novelle.

Im Beschluss, mit dem die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt habe, werde das Urteil des Verfassungsgerichts von 2019 als Grund angeführt, bemerkte Hanspeter Staffler (Grüne). Die Landesbestimmung, dass eine Führungszulage mit den Jahren festes Lohnelement und damit auf die Rente anrechenbar wird, sei erst nach 20 Jahren angefochten worden. Mit dieser Bestimmung habe Personaldirektor Engelbert Schaller das Beste aus zwei Welten, der österreichischen und der italienischen Führungskultur, zusammengebracht. Sie habe verhindert, dass sich die Führungskräfte vom Rest abkoppeln, auch in der Besoldung. Rom habe vieles angefochten, der Handel, die Jagd und anderes sei aber mit Durchführungsbestimmung zum Statut gerettet worden. Er frage sich, warum dieser Weg nicht auch für die Personalordnung beschritten werde. Die Historiker würden klären, warum die Jagd so weit vorne in der Werteskala liege. Mit diesem Gesetzentwurf, der staatliche Vorgaben übernehme, gebe man ein Stück Autonomie auf. Er glaube nicht, dass das staatliche Verwaltungssystem besser sei. Die Schwächung der Amtsdirektoren und die Abschaffung der Stellvertreter seien kein Fortschritt.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte, dass wie beim Wohnbaugesetz alles schnell über die Bühne gebracht werden müsse, ohne Zeit, sich eingehend damit zu beschäftigen. Führungskräfte hätten ihr berichtet, dass auch sie nicht imstande waren, an den Entwurf zu kommen, auch nicht über die Gewerkschaften. Hier würden die Alarmglocken läuten. Mit diesem Gesetz werde alles dem italienischen Verwaltungssystem angepasst. Die Betroffenen seien nicht konsultiert worden. Dieses Gesetz sei im Grunde ein Blankoscheck für die Landesregierung, die z.B. die Kriterien für die Aufnahme festlege oder nach Gutdünken Aufträge vergebe. So mache man sich Beamte gefügig. Das Presseamt der Landesregierung werde von 5 auf 12 aufgestockt. Eigenartig sei, dass im Gesetzgebungsausschuss der einzige Änderungsantrag von Amhof statt von Kompatscher kam, jener, der dem Landeshauptmann zwei Ressorts zugesteht.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) kritisierte die zu starke Anlehnung an staatliche Bestimmungen, diese Zuständigkeit sollte beim Land bleiben. Sie bemängelte auch die starke Vermischung zwischen Politik und Verwaltung, die Abschaffung der stellvertretenden Direktoren, die Festlegung der Besoldung durch Gesetz anstatt durch Kollektivvertrag. Die Verwaltung werde stark politisiert, denn die Ressortdirektoren, die vom Landesrat berufen würden, würden nun stärker in die Verwaltung eingebunden. Ressortdirektoren dauerten eine Legislatur, das sei nicht im Sinne der Kontinuität der Verwaltung. Laut Entwurf könnten abwesende Direktoren nur durch Gleichrangige vertreten werden, das sei bei Dringlichkeiten problematisch. Die Einsetzung des “ersten Mitarbeiters” sei wenigstens eine kleine Hilfe. In peripheren, kleineren Verwaltungen könne die Regelung problematisch werden. Für die Tarifverhandlungen mit den Führungskräften seien im Haushalt bereits Mittel vorgesehen, das sollte auch für die anderen Mitarbeiter so sein. Die besondere Karriere für Fachkräfte sei interessant, man werde sehen, wie sie sich bewähre. Die Besoldung sollte Verhandlungssache der Sozialpartner sein. In das Führungskräfteregister sollte man ohne Ausnahme nur per Wettbewerb kommen können.

Helmuth Renzler (SVP) zeigte sich froh über diesen ersten Schritt zu einer grundlegenden Reform der öffentlichen Verwaltung. Es brauche eine möglichst flache Struktur, die hauptsächlich nach Arbeitsabläufen organisiert sei. Er kenne das aus seinem Beruf. Früher habe man drei Jahre auf die Rente gewartet, heute brauche man für das Verfahren nur ein paar Sekunden, weil sich Gewerkschaften und Verwaltung auf die Abläufe geeinigt hätten, und weil die Ergebnisprämie sonst ausfallen würde. Man müsse daran arbeiten, moderner, effizienter und bürgernäher zu werden. Es werde einige Zeit brauchen, bis man die Wirkungen des vorliegenden Gesetzes spüren werde.

Ziel dieses Gesetzes sei es, die Verwaltung moderner zu gestalten, betonte LH Arno Kompatscher. Es werde damit keine autonome Zuständigkeit aufgegeben. Das Land übernehme nicht das staatliche Gesetz, sondern mache sein eigenes. Die Unterscheidung zwischen deutscher, österreichischer und italienischer Verwaltungspraxis entspreche nicht mehr der Realität. Eine eigene Führungskräftepensionsregelung zu haben, wäre autonomiepolitisch nicht relevant. Dieses Gesetz sei in Teilen ähnlich wie die staatliche Regelung, in Teilen aber völlig anders. Dieses Gesetz sei nicht Hals über Kopf vorangebracht worden, man habe es auch mit der offiziellen Vertretung der Führungskräfte besprochen. Man habe viele Anregungen von ihnen aufgenommen. Das Presseamt bestehe schon lange nicht mehr aus 5 Mitarbeitern, man liege im Bereich Kommunikation aber immer noch hinter Tirol und Trentino zurück. Auf Staatsebene würden Politik und Verwaltung noch strenger getrennt, seiner Ansicht nach zu streng - man müsse noch miteinander reden dürfen. Der “erste Mitarbeiter” könne viele Aufgaben des Direktors übernehmen, nur nicht die Vertretung nach außen. Rieder habe die ausschließliche Besetzung durch Wettbewerb gefordert, aber eine Berufung von außen sei auch in anderen Ländern Praxis und sei eine Chance gegen die Konkurrenz der Privatwirtschaft. Das werde aber nicht mehr als 10 Prozent der Stellen betreffen. Man übernehme vom staatlichen Modell, was man für richtig erachte, auch das sei Autonomie.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

Die Art. 1 bis 5 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 6 zur Dauer der Führungsaufträge der 1. Ebene wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt, ebenso Art. 8 zur Dauer der Führungsaufträge der 2. Ebene.

Art. 7 wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso die Artikel 9 bis 56.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 18 Ja und 11 Nein genehmigt.

Damit war die Sitzung beendet.

AM

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