News

Plenarsitzung - Gesetzentwurf zum öffentlichen und sozialen Wohnbau, Artikeldebatte

Debatten zum Proporz, zur Einbindung von Landtag und Sozialpartnern und zur Transparenz beim Liegenschaftskauf

Art. 1 definiert Gegenstand und Anwendungsbereich.
Brigitte Foppa (Grüne) legte einen Änderungsantrag vor, wonach der Wohnungsbedarf nicht “befriedigt”, sondern “garantiert” werden müsse. LR Waltraud Deeg erwiderte, dass das Ziel bleibe, und dass auch viele andere Schritte geplant seien, um dies zu erreichen. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 enthält die Zielsetzung.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung des Verweises auf Art. 15 des Statuts. Damit wolle man ein Signal setzen zum Zusammenleben der Sprachgruppen, das Statut bleibe so oder so in Kraft. Auch Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) wandte sich gegen den Verweis, der unnötig sei und nur ein falsches Signal gebe. Das Statut, das unberührt bleibe, sei von 1972 und berücksichtige nicht, dass es heute auch Einwanderer gebe und Gemischtsprachige. Der Verweis greife auf die Mentalität der 70er Jahre zurück. Sandro Repetto (Demokratische Partei - Bürgerlisten) plädierte ebenfalls für eine Streichung, der Verweis sei überflüssig. Man wollte damit den Art. 15 des Statuts auch für die neuen Formen des Wohnens (Co-Housing, Wohnungen für Sanitätspersonal) in Erinnerungen rufen, aber gerade bei den Wohnungen für das Sanitätspersonal fordere die Verwaltung mehr Flexibilität. Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah diesen Verweis als einen Makel. 1972 wollte man eine Barriere gegen die Zuwanderung aus anderen italienischen Provinzen schaffen. Inzwischen habe sich die Gesellschaft gewandelt, und der besonders hohe Wohnungsbedarf bestehe bei den Einwanderern, die sich für die eine oder andere Sprachgruppe entscheiden könnten. Hier habe eine starre Anwendung des Proporzes keinen Sinn. Der Proporz dürfe nicht wichtiger sein als der Wohnungsbedarf, meinte auch Franz Ploner (Team K). Laut Menschenrechtskonvention habe jeder Anrecht auf würdigen Wohnraum. 15 Prozent der Bevölkerung seien Migranten, und die könnten sich einer Sprachgruppe zuordnen, z.B. jener, die derzeit die besten Aussichten auf eine Wohnung habe. Unter anderen Rahmenbedingungen könnte man vom Proporz abgehen, meinte hingegen Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), aber die deutsche und die ladinische Volksgruppe machten nur 1 Prozent der Staatsbevölkerung aus. Er verstehe die Argumente und könnte sie befürworten, wenn man nicht in einer solchen Minderheitensituation leben würde. Es bräuchte dafür weitere Sicherheiten. LR Waltraud Deeg wies darauf hin, dass in jedem Gesetz auf höherstehende Normen verwiesen werde, das sei normal. Davon abgesehen habe man sich immer bemüht, die besten Lösungen für die Menschen vor Ort zu finden. Der Verweis sei nicht gemeint, wie es die Vorredner befürchten würden.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 9 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 enthält die Begriffsbestimmungen und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 4 betrifft die Bauprogramme des WOBI.
Brigitte Foppa forderte ein Einvernehmen der Sozialpartner und ein Gutachten des zuständigen Gesetzgebungsausschusses, bevor die Landesregierung eine Durchführungsverordnung zum Gesetz erlässt. Dieses Gesetz übertrage bereits viele Entscheidungsbefugnisse an die Landesregierung. Eine Vorstellung der Verordnung im Ausschuss sei bereits vorgesehen, und das sei gut. Franz Ploner unterstützte die Forderung. LR Waltraud Deeg sah einen Austausch mit dem Ausschuss positiv, aber ein Einvernehmen mit den Sozialpartnern sei übertrieben - letztlich müsse die Landesregierung entscheiden. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 24 Ja und 7 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 zu Rechtsnatur und Aufgaben des WOBI wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 6 zur WOBI-Satzung.

Art. 7 betrifft die Organe des WOBI.
LR Deeg schlug mit Änderungsanträgen eine Übergangsbestimmung und eine sprachliche Korrektur vor; das wurde angenommen. Brigitte Foppa zeigte sich erfreut, dass sie im Ausschuss eine Vertretung der Gewerkschaften im Verwaltungsrat durchsetzen konnte.
Der Artikel wurde mit 24 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 zu Generaldirektion, Fachkommission und Mieterkommission, Art. 9 zur Aufsicht und Art. 10 zur Finanzierung wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 11 betrifft Kauf und Verkauf von Liegenschaften.
Das sei eine heikle Sache, meinte Brigitte Foppa und forderte eine jährliche detaillierte Veröffentlichung der erfolgten Käufe und Verkäufe, natürlich unter Einhaltung der Privacybestimmungen. Es gehe hier um eine Grundsatzentscheidung, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), man dürfe kein falsches Signal senden. In Wien wolle die Stadt ihre Wohnungen möglichst lange behalten. LR Deeg gab zu bedenken, dass das Land, anders als Wien, oft auch nur einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern besitze. Die Forderung führe zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Aufwand, man könne ihr aber zustimmen. Foppas Antrag wurde mit 28 Ja angenommen.
Der Artikel wurde mit 28 Ja und 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 12 zu innovativen Wohnmodellen wurde ohne Debatte genehmigt.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.

AM

Logo - Südtiroler Landtag