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Ausschuss billigt Wohnbaugesetzentwurf

4 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung im IV. Gesetzgebungsausschuss zum Entwurf der Landesregierung

Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute Vormittag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 104/21„Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“ (vorgelegt von der Landesregierung) – abgeschlossen und den Gesetzentwurf mit 4 Jastimmen (SVP), 3 Gegenstimmen (Grüne, Team K und Demokratische Partei - Bürgerlisten) und 1 Enthaltung (5 Sterne Bewegung) gebilligt. Grüne, 5 Sterne und Team K haben jeweils einen Minderheitenbericht angekündigt.

„Es war eine entspannte Diskussion, es wurden weitere Änderungsvorschläge ohne größeren Widerstand angenommen, und es wurde allgemein anerkannt, dass das neue Gesetz zum WOBI Verbesserungen bringt, die den Menschen zugutekommen“, berichtet die Ausschussvorsitzende, „im Plenum ist dann Gelegenheit für weitere Vorschläge. Insgesamt ist das neue Gesetz klarer als das alte, es bringt mehr Transparenz für die Nutzer und mehr Rechtssicherheit für die, die damit arbeiten müssen.“ Vorgesehen seien zwei Schienen des sozialen Wohnbaus, das sichere Mieten mit durchschnittlich 2 Euro Miete pro Quadratmeter und das leistbare Mieten mit 7,5 Euro, das auch den Mittelstand betreffe. Das Wohnbauinstitut verwaltet insgesamt 13.400 Wohnungen. Wie die Landesregierung im Rahmen der Sitzung mitteilte, wird – um den Landeshaushalt nicht zusätzlich zu belasten – bei der Europäischen Investitionsbank ein Darlehen von 125 Mio. Euro aufgenommen, davon 57 Mio. für Neubauten und der Rest für Sanierungen. Derzeit saniert bzw. baut das WOBI jährlich um 54 Mio. Euro, die durch die Mieteinnahmen (38 Mio.) und den Landeshaushalt finanziert werden.

AM

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