News

Plenarsitzung - Europagesetz verabschiedet

20 Ja und 7 Enthaltungen. SVP-Antrag zum ländlichen Wegenetz angenommen. Erste Dezembersitzung beendet.

Am Nachmittag wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 97/21 (Europagesetz) wieder aufgenommen.

Art. 2 betrifft Wildhege und Jagd.
Zu diesem Artikel wurde eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt. Andreas Leiter Reber forderte, dass ein Gelände für Wildgehege von den Behörden auf seine Eignung geprüft werden muss. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass das zuständige Amt festlegt, welche und wie viele Wildtiere das Gehege aufnehmen kann. Absatz 12 handle von der Eindämmung invasiver Wildsäuger, worunter man alles Mögliche verstehen könne. Die EU-Richtlinie spreche von gebietsfremden Arten, und Wolf und Bär würden nicht darunterfallen. Deshalb sollte man im Gesetz von “gebietsfremden invasiven Wildsäugern” bzw. “Arten” sprechen. Paul Köllensperger beantragte die Streichung der Bestimmung (Abs. 19), das den Schadenersatz auf Schäden durch Hasen und Kleinraubtiere ausdehnt. Wenn Aufgaben an Jagdvereinigungen übertragen werden, müsse eine entsprechende Vereinbarung zwingend sein, forderte Andreas Leiter Reber. Bei der Eindämmung invasiver Arten sollten nicht nur die Säuger gemeint sein, sondern alle Wildtiere. Absatz 12 zu den invasiven Wildsäugern sei verwirrend, meinte Hanspeter Staffler, man sollte klar sein, ob auch Wolf und Bär gemeint sind. LR Arnold Schuler erklärte, dass die Wildgehege über die Durchführungsverordnung genauer geregelt würden. Sein Änderungsantrag sehe eine klare Regelung für den Fall vor, falls ein Tier aus dem Gehege ausbricht. Die genannten Vereinbarungen mit den Jagdverbänden umfassten auch Zusatzvereinbarungen, die fakultativ seien. Die Bestimmung zum Schadenersatz sei nicht neu, sondern werde nur besser formuliert. Andreas Leiter Reber sprach sich für eine Frist von 7 statt 20 Tagen aus, um ein aus dem Gehege ausgebrochenes Tier zu erlegen. Vorher sei eine längere Frist vorgesehen gewesen, antwortete LR Schuler.
LR Schulers Änderungsantrag und jener Leiter Rebers zu den invasiven Arten wurden angenommen, die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Art. wurde mit 21 Ja, 2 Nein und 7 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 zu den Verwaltungsstrafen wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 4 zur Mobilität, Art. 5 zu Seilbahnanlagen, Art. 6 zur Personalordnung, Art. 7 zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich, Art. 8 mit den Finanzbestimmungen und Art. 9 zum Inkrafttreten.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bemängelte, dass die Bestimmungen zur Jagd weiter unbestimmt bleiben. Durch Leiter Rebers Antrag seien die invasiven Arten von Säugern auf alle Wildtiere ausgedehnt worden. Aus Vorsitz werde er sich deswegen der Stimme enthalten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 20 Ja und 7 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 505/21: Ländliches Wegenetz sicher erhalten (eingebracht von den Abg. Locher, Lanz, Noggler und Vallazza am 11.11.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. die derzeit im Amt für Bergwirtschaft aufliegenden Projekte für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes gemäß den Prioritätskriterien zeitnah zu finanzieren; 2. die künftige Finanzierung für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes in den Gemeinden Südtirols gemäß Priorität sicherzustellen, indem die Zuständigkeit beim für die Gemeindefinanzierung zuständigen Ressort angesiedelt wird und die Einreichung neuer Projekte so bald wie möglich gestartet wird; 3. die Auszahlung der Beiträge zeitlich so anzusetzen, dass Ausschreibungen besser planbar und die Umsetzung der Instandhaltungsarbeiten besser kalkulierbar sind; 4. sich dafür einzusetzen, dass im Sinne der Nachhaltigkeit vermehrt recycelte und wiederverwendbare Materialien im Rahmen der Sanierung und Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes verwendet werden.
“Südtirol verfügt über ein kapillares Netz an ländlichen Straßen, Güter- und Forstwegen, welches die ganzjährige Erreichbarkeit von Bergbauernhöfen, bewirtschafteten Almen und Wäldern gewährleistet”, erklärte Franz Locher. “Dieses „Netz" hat dazu beigetragen, dass sich die Kulturlandschaft in Südtirol so entwickelt

hat, wie wir sie heute kennen und wie sie von der Bevölkerung und auch von Touristen geschätzt und geliebt wird.” Es handle sich um landesweit 3.500 km. Es seien wichtige Verbindungen für die Bewohner, würden aber auch für Freizeitaktivitäten benutzt sowie für Urlaub auf dem Bauernhof. Nun gehe es darum, dieses Wegenetz auch instand zu halten. Die Finanzierung sollte vom Amt für Bergwirtschaft an das Ressort für Gemeindefinanzierung überwechseln. Die Gemeinden seien bereits für viele Instandhaltungsarbeiten zuständig, etwa die Schneeräumung. Man sollte die Förderung kilometerbezogen berechnen, damit die Gemeinden Finanzierungssicherheit hätten.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) fragte, was sich Locher unter einer zeitnahen Auszahlung vorstelle. Mit diesem Antrag würden Mittel aus der Landwirtschaft in die Gemeindefinanzierung verschoben. Zur Verwendung von Recyclingmaterial für die Wege zeigte er sich skeptisch, zermahlene Kloschüsseln auf einem Waldweg seien kein schöner Anblick.
Wie Leiter Reber verstehe auch er nicht ganz die Stoßrichtung des Antrags, erklärte Hanspeter Staffler (Grüne). Er verstehe auch nicht die Kompetenzverschiebung, denn das Amt für Bergwirtschaft kenne sich mit der Materie bestens aus. Recycelbares Material werde bereits verwendet, aber nicht auf Waldwegen, sondern bei Hofzufahrten.
Als ehemaligem Bürgermeister einer Berggemeinde liege ihm das Thema am Herzen, erklärte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol). Er fragte, warum die Zuständigkeit verschoben werde, das Amt für Bergwirtschaft habe gut gearbeitet. Er fragte, ob dieses Amt wenigstens bei der Priorisierung der Arbeiten mitarbeiten werde.
Gerhard Lanz (SVP) wies darauf hin, dass man in diesem Bereich in den nächsten Jahren große Investitionen vorhabe. Es könnten nicht alle Projekte gleichzeitig angegangen werden, daher brauche es eine Priorisierung, bei der Erfahrung und Notwendigkeit eine Rolle spielten. Es gehe nicht nur um Landwirtschaft, sondern auch um Verbindungswege zu den Fraktionen. Recyclingmaterial sei nicht gleichbedeutend mit Müll, es seien z.B. Betonreste und anderes Material, das zuvor gesäubert werde. Lanz stellte schließlich fest, dass das ländliche Wegenetz auch zum Erfolg Südtirols beigetragen habe.
Das ländliche Wegenetz sei für den ganzen ländlichen Raum wichtig, nicht nur für die Landwirtschaft, erklärte LR Arnold Schuler. Seit 2013 seien über 700 Projekte eingereicht, aber über 900 finanziert worden - man habe also auch ältere Gesuche abgearbeitet. Der Landeshauptmann habe immer ein offenes Ohr für das Anliegen gehabt, auch für Sonderfinanzierungen. Die Prioritäten seien nie politisch gewesen, und das werde wohl weiter so sein. Es sei nun sinnvoll, die Materie den Gemeinden zu übergeben.
LH Arno Kompatscher dankte den Einbringern, die das Thema in den Landtag gebracht hätten. Gerade anlässlich der anstehenden Haushaltsdebatte sei die Bedeutung des ländlichen Raums hervorzuheben. Südtirols Landesregierungen hätten immer schon eine Sensibilität für das Thema bewiesen, das wichtig für das Land sei. Bei den bürokratisch-technischen Voraussetzungen werde sich wenig ändern. Der Beitrag werde 80 Prozent der Kosten laut anerkannter Preisliste betragen, das sei eine Vereinfachung. Die Konsortien würden ihre Projekte bei der Gemeinde einreichen und diese werde sie zur Finanzierung an das Land weiterreichen. Es werde insgesamt einfacher. Es sei richtig, dass die Gemeinde hier auch ihre Verantwortung übernehme.
Franz Locher freute sich über die Zustimmung und bescheinigte LH Kompatscher und LR Schuler ein großes Gespür für den ländlichen Raum. Den Einbringern gehe es vor allem um die Finanzierungssicherheit für die nächsten Jahre.
Der Antrag wurde mit 21 Ja und 5 Enthaltungen angenommen.

Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Landtag tritt am 7. Dezember um 14.30 Uhr wieder zusammen, zur Haushaltsrede des Landeshauptmanns.

AM

Die erste Dezember-Sitzung 2021

Logo - Südtiroler Landtag