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Plenarsitzung - Änderungen am Raumordnungsgesetz verabschiedet

Mit 19 Ja, 13 Nein und 3 Enthaltungen. Artikeldebatte zu Höchstbettenzahl, Erschließungsgebühr und Übergangsbestimmungen. Die Erklärungen zur Stimmabgabe.

Art. 15 betrifft das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft.
Hier wollte Riccardo Dello Sbarba auch eine Höchstbettenanzahl verankern, wie es im alten Gesetz vorgesehen war. Die Gemeinde solle sich überlegen müssen, welche Tourismusentwicklung sie haben wolle. Peter Faistnauer stimmte dem zu und fragte, wie weit man mit dem Landestourismusplan sei, welche Ziele man sich setze und wie viele Gemeinden bereits einen Tourismusplan hätten. Die Höchstbettenzahl habe ihren Sinn. Andreas Leiter Reber sprach sich gegen eine Bettenobergrenze aus, aber hier gehe es nicht um eine Grenze, sondern um eine Entwicklungszahl. Die Gemeinde müsse sich die Frage stellen, wie sie ihr Dorf in den nächsten Jahren gestalten wolle, auch im Tourismus. Wenn man die letzten Jahrzehnte zurückblicke, könne man sehr wohl ein Tourismuskonzept erkennen, erklärte Helmut Tauber. Von den 28.000 Betten des Entwicklungskonzepts seien nicht einmal zehn Prozent realisiert worden. Wichtig sei, dass man nun die qualitative Erweiterung schnell antreibe. Bei den Konzepten wurden sehr viele Leute einbezogen. Die Gemeinden würden sich mit dem Thema befassen, wenn feststehe, wie viele Betten man habe und wie sie ausgelastet seien, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Die Bettenzahl sei nicht das einzige Kriterium.
Der Änderungsantrag Dello Sbarbas wurde abgelehnt.
Andreas Leiter Reber sah in der neuen Bestimmung eine Schwächung, wenn man sich nur mehr am Landestourismuskonzept orientiere. Die Gemeinden wüssten besser, was sie bräuchten.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 12 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 15-bis wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso die folgenden Artikel.

Art. 19 zum Baugenehmigungsverfahren wurde mit einer sprachlichen Korrektur genehmigt.

Art. 20 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 20-bis betrifft die Erschließungsgebühr.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels bzw. wenigstens die Einschränkung auf Wirtschaftsgebäude. Durch diese Bestimmung würden die primären Erschließungsgebühren erlassen, wenn die primären Erschließungsanlagen auf eigene Kosten errichtet wurden. Hier werde eine Bestimmung von den Gewerbezonen auf die Landwirtschaft übertragen, aber zu einem Hof gehörten auch Wohngebäude. Wenn Dello Sbarbas Antrag durchginge, müssten die Betreiber zweimal zahlen, wandte Josef Noggler ein.
Die Anträge Dello Sbarbas wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 11 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 21 und 22 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 23 betrifft Maßnahmen in Abweichung von der Baugenehmigung.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels. Normalerweise müsse man in so einem Fall Strafe zahlen und abreißen. Nun werde eine Sanierungsmöglichkeit eingeführt, wenn der Abriss nicht ohne Schäden für den genehmigten Teil vorgenommen werden können. Diese Bestimmung öffne die Tür für Rechtsstreitigkeiten. Ein Abriss lasse sich auch durch geeignete Baumaßnahmen unmöglich machen. Es müsse um minimale Abweichungen gehen, erklärte Andreas Leiter Reber, man müsste hier spezifizieren, wie weit man gehen dürfe, ansonsten lade man zu Missbrauch ein. Peter Faistnauer fragte, ob hier die 2 Prozent des Staatsgesetzes gelten würden. LR Maria Hochgruber Kuenzer erinnerte daran, dass diese Möglichkeit bereits im alten Gesetz gestanden habe. Man übernehme hier das Staatsgesetz von 2020 zu den Sanktionen. Würde man 2 Prozent angeben, dann würde man zur dementsprechenden Überschreitung einladen.
Der Antrag Dello Sbarbas wurde abgelehnt.
Riccardo Dello Sbarba sah das alte Raumordnungsgesetz nicht als Argument; man habe ja ein neues gemacht, weil das alte überholt war.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 12 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.

Art. 24 wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso die Art. 25 und 26.

Art. 27 enthält Übergangsbestimmungen.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels. Es gehe um Übergangsbestimmungen bis zur Erstellung des Bauleitplans der Gemeinde, und für letzteren gebe es keinen Pflichttermin. Ohne Plan könne die Gemeinde keine Tourismuszonen ausweisen, aber sie könne Gebäude erweitern usw. Klausen habe einen Plan erstellt, und dafür sei die Bürgermeisterin abgewählt worden. Mit den Übergangsbestimmungen könne man viel tun, und die Gemeinden hätten dann kein Interesse mehr, einen Plan zu erstellen, der eine Bürgerbeteiligung vorsehe, aber auch Konfliktpotenzial habe. Man könne z.B. neue Wohnbauzonen in der Nähe von bestehenden ausweisen oder Zweckbestimmungen ändern. Einziger positiver Punkt sei ein Tourismusentwicklungskonzept als Voraussetzung für Änderungen an gastgewerblichen Flächen. Man sollte den Gemeinden wenigstens eine Frist zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms setzen: 24 Monate.
Ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher sah vor, dass ein wegen Formfehlern abgelehntes Projekt bei Neueinreichung nach den ursprünglichen Bestimmungen begutachtet wird; damit erreiche man mehr Rechtssicherheit, erklärte LR Hochgruber Kuenzer. Bei der Liste der konventionierten Wohnungen wolle man den Gemeinden noch eine Frist einräumen. Für die Ernennung der neuen Gemeindekommissionen werde den Gemeinden noch etwa Zeit eingeräumt. Für die Kommissionen in den ladinischen Gemeinden werde eine Ausnahme eingeführt, sollten sich nicht genug ladinische Fachleute finden.
Andreas Leiter Reber hatte Bedenken zum Antrag von LH Kompatscher; es fehle die Angabe eines Zeitpunkts. Es gebe viele Projekte, die schon lange auf diese Gelegenheit warteten. Auch Peter Faistnauer fragte, wie weit die Zeit zurückreiche. Es gebe sehr viele Projekte, die auf Grundlage des Gesetzes von 1997 eingereicht wurden. Josef Noggler fragte, ob eine Aussiedlung blockiert sei, wenn nicht binnen 24 Monaten das Gemeindeprogramm stehe. Das sei eine lange Wartefrist, z.B. für Viehbetriebe in den Siedlungsgebieten. Die Verlängerung für die Verzeichnisse sei mit dem Gemeindeverband abgesprochen, erklärte Hochgruber Kuenzer. Bei den Verfahrensmängeln gehe es oft auch um schon realisierte Projekte, die sonst umgebaut werden müssten. Die Bürgermeisterin von Klausen sei an zu vielen Kandidaten gescheitert, sie habe ihre Arbeit gut gemacht. Das Land möchte die Gemeinden bei den Fachplänen unterstützen, um sie zu motivieren. Einige Bürgermeister hätten sich bereits gemeldet. Der Prozess bleibe aber eine Herausforderung. Eine Verlegung des Wirtschaftsgebäudes sei nach wie vor möglich, bei einer Aussiedlung von Wohn- und Wirtschaftsgebäude zugleich werde es schwierig. Mit der Fristverlängerung für Kommissionen und Bauordnungen gebe man den Gemeinden noch etwas Luft.
Der Änderungsantrag des Landeshauptmanns wurde angenommen, ebenso jene von LR Hochgruber Kuenzer. Die anderen Anträge wurden abgelehnt oder verfielen.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 13 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.

Art. 28 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 29 betrifft freie Baumaßnahmen.
Riccardo Dello Sbarba wollte hier den Denkmalschutz berücksichtigt wissen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 1 Nein und 15 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 29-bis und 30 wurden ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte das Nein seiner Fraktion an, auch wenn man die ausgewogene Geschlechtervertretung belassen habe. Die Änderungen würden das Gesetz zu Raum und Landschaft weiter schwächen. Man entferne die letzte Schranke für den Tourismus auf Gemeindeebene. Die Gemeinden würden ermutigt, sich mit ihren Entwicklungsprogrammen Zeit zu lassen. Die dicke Anleitung zum Gesetz, die von der Landesregierung herausgegeben wurde, sei nun wieder einzustampfen.

Peter Faistnauer (Team K) bat die Landesrätin, die Anleitung nur mehr digital auszugeben, da man alle fünf Monate eine Änderung vornehme. Es gebe einige gute Ansätze im Gesetz. Die 400 Gemeindetechniker hätten nicht aus Angst vor Veränderung gegen das Gesetz unterschrieben, sie hätten nicht die Zeit gehabt, es zu testen. Angst müsse man eher vor einem Einbruch bei den Bauaufträgen nächstes Jahr haben. Auf die Gemeinden würden hohe Kosten wegen der Pläne zukommen, daher müssten sie mit Unterstützung rechnen können.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) fand nicht alle Artikel im Gesetz schlecht, aber es seien wieder faule Eier dabei. Es sei auch nicht korrekt, wenn immer wieder von der Landesregierung neue Änderungen kämen.

Das Gesetz sei schlecht geboren und werde schlecht weitergeführt, meinte Josef Unterholzner (Enzian). Daher werde er sich der Stimme enthalten.

Paul Köllensperger (Team K) kündigte die Gegenstimme seiner Fraktion an. Die Zusammenlegung werde dazu führen, dass der Landschaftsschutz unter die Räder komme. Der Geist von Benedikters Gesetz sei noch aktuell, man müsse das Land für die nächsten Generationen lebenswert erhalten. Dieses Prinzip sei den Interessen der großen Verbände gewichen. Viel zu oft gehe es um die Sicherung von großen Wahlpfründen. Trotz einiger positiven Änderungen bleibe negativ.

Alfons Benedikter habe klare Ziele gehabt und sein Handeln am Gemeinwohl orientiert, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Die Zielsetzung seines Gesetzes sei aktuell wie nie. Aber da sei vieles falsch gelaufen in den letzten Jahrzehnten. Das neue Raumordnungsgesetz werde nicht dazu beitragen, dies zu ändern. Man komme möglichst vielen Interessengruppen entgegen. Man werde sich der Stimme enthalten. Der Denkmalschutz brauche in der Raumordnung mehr Gewicht.

Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja, 13 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.

LR Maria Hochgruber Kuenzer dankte anschließend allen für die Debatte. Sie werde vieles, was heute gesagt wurde, in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Sie rief dazu auf, weiter gemeinsam an diesem Gesetz zu bauen - man habe kein anderes.

Präsident Josef Noggler schloss die Sitzung um 22:45 Uhr. Der Landtag tritt am 11. Dezember wieder zusammen.

AM

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