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Plenarsitzung - Änderungen am Raumordnungsgesetz, Artikeldebatte (1)

Debatten über Frauenquote, Unterkünfte im Gewerbegebiet u.a.

Nach Abschluss der Generaldebatte hat der Landtag mit der Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 63/20: Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von Landesrätin Hochgruber Kuenzer) begonnen.

Art. 1 betrifft die Landeskommission für Raum und Landschaft.
Riccardo Dello Sbarba beantragte die Streichung des Artikels, der Landesbeamte allgemein von der Eintragung ins Expertenverzeichnis befreit. Wer in die Kommission komme, sollte von der zuständigen Landesabteilung kommen oder im Register stehen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Es gehe hier um die Sachverständigen aus der Abt. 28, die von der Landesregierung ernannt werden, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer auf Nachfrage von Peter Faistnauer.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die Gemeindekommission für Raum und Landschaft.
Riccardo Dello Sbarba forderte wie andere Abgeordnete die Streichung von Abs. 01 zur Geschlechterquote. Es gehe hier um strategische Kommissionen für die Kommissionen, meinte Brigitte Foppa. Ob wichtig oder unwichtig, Frauen möchten in allen Kommissionen vertreten sein, erklärte Maria Elisabeth Rieder. Man werde als frauenfeindlich hingestellt, wenn man gegen die Zwangsquote sei, kritisierte Sven Knoll. Man müsse Frauen überzeugen, nicht zwingen. Peter Faistnauer, der ebenfalls einen Änderungsantrag vorgelegt hat, plädierte für eine ausgewogene Vertretung. Magdalena Amhof unterstützte den Streichungsantrag, um den ursprünglichen Zustand des Gesetzes herzustellen. Es brauche gesetzliche Nachhilfe, um alte Bastionen zu knacken, meinte Hanspeter Staffler. Zweck seines Antrags sei es, Hürden für die Beteiligung von Frauen zu beseitigen, erklärte Riccardo Dello Sbarba. Die Vertretung von Frauen müsse zur Normalität werden. Es gehe um Kompetenz und nicht um das Geschlecht, meinte hingegen Josef Unterholzner. Mit der Quote kämen manche Kommissionen zum Erliegen, man sollte für mehr Frauenbeteiligung werben. Peter Faistnauer plädierte dafür, dass das Land den Gemeinden die Vergütung der Kommissionsmitglieder rückerstattet, und legte einen entsprechenden Antrag vor. LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte die Unterstützung für den Streichungsantrag Dello Sbarbas. Für die Vergütung habe sie einen eigenen Antrag vorgelegt, der im Sinne Faistnauers sei.
Der Streichungsantrag von Dello Sbarba zur Geschlechterquote wurde mit 24 ja und 10 Nein angenommen.
Der Antrag Faistnauers zur Vergütung wurde abgelehnt, der Antrag von Hochgruber Kuenzer zum selben Thema wurde angenommen. Die anderen Anträge sind verfallen bzw. wurden zurückgezogen.
Der Artikel wurde mit 28 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3-bis enthält den Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs.
LR Maria Hochgruber Kuenzer legte dazu eine Präzisierung vor, wonach Kubaturverschiebungen immer im landwirtschaftlichen Grün bzw. im alpinen Grün stattfinden müssen. Und bei Gebäuden, die vom geschlossenen Hof abgetrennt sind, darf keine Erweiterung stattfinden. Andreas Leiter Reber fragte, wer entscheide bei einer Kubaturverlegung, was die nächstgelegene geeignete Lage sei. Hochgruber Kuenzer erklärte, dass man auch die Möglichkeit schaffen wolle, Kubatur ins Siedlungsgebiet zu verlegen, statt im Landwirtschaftsgebiet auszubauen.
Die beiden Änderungsanträge der Landesrätin wurden angenommen.
Auf Nachfrage von Leiter Reber erklärte Hochgruber Kuenzer, dass eine Rücksiedlung aus dem Landwirtschaftsgebiet nicht eine Tourismuszone zum Ziel haben könne.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 2 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 5 betrifft die Raumordnungsvereinbarungen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer beantragte die Streichung des Artikels. Die Durchführung von Projekten im Landesinteresse sei im Gesetz bereits berücksichtigt. Man wolle die alte Bestimmung belassen, um Anfechtungen zu vermeiden.
Der Artikel wurde mit 29 Ja und 5 Enthaltungen gestrichen.

Art. 6 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 7 betrifft die Zweckbestimmung für Bauwerke.
Peter Faistnauer wollte mit einem Änderungsantrag die Vermietung oder Nutzungsleihe von Räumlichkeiten für öffentliche Dienste auf 6 Jahre begrenzen. Riccardo Dello Sbarba unterstützte den Antrag. Mit der Begrenzung auf 6 Jahre könnte die Nutzung in vielen Fällen unmöglich oder unattraktiv werden, wandte LR Maria Hochgruber Kuenzer ein. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit einer von Kuenzer vorgeschlagenen sprachlichen Korrektur mit 19 Ja, 2 Nein und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 betrifft die Mischgebiete.
Riccardo Dello Sbarba beantragte die Streichung des Artikels. Man sollte zuerst das Wohnbaugesetz abwarten. Es gehe hier um die 1.000 Quadratmeter, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer, und die seien jedenfalls den Einheimischen vorbehalten. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 9 Nein und 7 Enthaltungen genehmigt.

Art. 9 betrifft die Gewerbegebiete.
LR Maria Hochgruber Kuenzer legte hier eine Präzisierung vor. Es gehe um die zeitweilige Unterbringung für Mitarbeiter. Die Kriterien würden von der Landesregierung vorgelegt. Die Handwerker seien für diese Bestimmung, die Industriellen dagegen, meinte Riccardo Dello Sbarba. Gewisse Einschränkungen sollten bereits ins Gesetz geschrieben werden, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Norm sei mit den betroffenen Branchen abzusprechen. Er habe bereits entsprechende Projekte gesehen, berichtete Sandro Repetto, da würden Handwerker zu Hoteliers. So viel Entscheidungsspielraum dürfe die Landesregierung nicht haben, die Unternehmer seien besorgt. Mit dieser Bestimmung könnte man bis zu 1.600 Kubikmeter Wohnraum schaffen, bis zu 50 Zimmer, meinte Peter Faistnauer. Es könnte positiv angewendet werden, aber es seien auch Missbrauch und Missstände möglich. Josef Unterholzner begrüßte die Bestimmung, auch die Industrie suche Wohnraum für die Mitarbeiter. In vielen Gewerbegebieten würden bereits Menschen wohnen. Er wäre sogar für eine Ausweitung der Bestimmung. Gerhard Lanz wies auf die bestehende Möglichkeit von Arbeiterwohnheimen in Gewerbegebieten hin. In Bozen entstünden solche Strukturen, was wieder einen Druck auf die Peripherie auslöse. Mit der Durchführungsverordnung zur vorliegenden Bestimmung würde ein genaues Regelwerk festgelegt. Es gehe um zeitweilige Unterkünfte für Mitarbeiter des Betriebes, es bestehe keine Gefahr, dass daraus Wohngebiete für Familien würden. Andreas Leiter Reber gefiel der Grundgedanke der Bestimmung, aber es gehe auch um große Betriebe, und dort würden Wohnflächen ermöglicht, die alle Vorstellungen überstiegen. Die Landesrätin sollte den Entwurf einer Durchführungsverordnung vorlegen, damit man wisse, worüber man abstimme, ob z.B. auch Mitarbeiter anderer Betriebe beherbergt werden können. Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass die Arbeiterwohnheime für Einheimische reserviert seien. Wenn Gewerbezonen für neue Zwecke genutzt würden, bedürfe es der ausführlichen Begründung und klarere Bestimmungen. Viele Arbeiter würden bereits in der Industriezone wohnen, bemerkte Diego Nicolini, oft nicht unter angemessenen Bedingungen. Diese Entwicklung gefalle ihm nicht. In der Industriezone sei es auch nachts laut, Betriebe wie die Stahlwerke seien rund um die Uhr aktiv. Sandro Repetto fragte, ob man in diesen Unterkünften den Wohnsitz haben könne. LR Maria Hochgruber Kuenzer kündigte an, dass man sich an den Bestimmungen für Saisonarbeiter orientieren werde. Für die kleinen Betriebe könne diese Möglichkeit eine Lösung sein. Die 20 Prozent seien die Höchstgrenze, die Gemeinde entscheide den genauen Prozentsatz. In die Durchführungsverordnung würden all diese Sorgen und Überlegungen mit einfließen. Ein Wohngebiet könne daraus nicht entstehen.
Der Änderungsantrag von Hochgruber Kuenzer wurde mit 20 Ja, 8 Nein und 7 Enthaltungen angenommen.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, 13 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 9-bis wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 10 betrifft die gastgewerbliche Tätigkeit.
LR Maria Hochgruber Kuenzer beantragte die Streichung des Artikels. Neue gastgewerbliche Tätigkeit solle ausschließlich in eigens dafür ausgewiesenen Gebieten stattfinden dürfen. Für dem Almaufschank müsse man eine eigene Lösung finden, ohne dass es eine eigene Flächenwidmung brauche. Riccardo Dello Sbarba hätte eine Almgastwirtschaft vorgeschlagen, stimmte aber auch einer Streichung zu. Auch Andreas Leiter Reber war für die Streichung.
Der Artikel wurde mit 31 Ja und 3 Enthaltungen gestrichen.

Art. 11 betrifft die landwirtschaftliche Tätigkeit.
LR Maria Hochgruber Kuenzer legte dazu eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Dabei ging es um das Baurecht von 1500 Kubikmetern und um Bienenstände. Bei weiteren Anträgen von Josef Noggler ging es um die Eigentumsbereinigung bei Höfen, die von mehreren Familien geteilt wurden, und um die Unterbringung von Saisonarbeitern. Riccardo Dello Sbarba verlangte bei Hofverlegung außerhalb des Siedlungsgebiets das obligatorische Gutachten der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumordnung. Außerdem sollte Abs. 3 zur Hofstellenverlegung innerhalb des Landwirtschaftsgebiet gestrichen werden, das sei bereits ausreichend geregelt. Gerhard Lanz verteidigte die Bestimmung zu den Bienenständen. Diese sollen nur über eine spezifische Bestimmung im Landschaftsplan ermöglicht werden. Andreas Leiter Reber befürchtete Missbrauch bei der Bestimmung zur Eigentumsbereinigung. Peter Faistnauer forderte eine einheitliche Regelung für die Landschaftspläne. Die Landesregierung lege das Höchstausmaß der Bauten fest, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Der Landschaftsplan gebe den Weg vor, wie solche Bienenstände gebaut werden dürften. Die Stellungnahme der Landesabteilung zu Hofverlegung oder -aufteilung sei eine bürokratische Verdoppelung. Denkmalschützerische Vorgaben müssten auf jeden Fall eingehalten werden.
Die Anträge von Hochgruber Kuenzer und Noggler wurden angenommen. Die anderen wurden abgelehnt bzw. zurückgezogen.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 11 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 12 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 13 betrifft Wohnungen für Ansässige.
LR Maria Hochgruber Kuenzer beantragt die Streichung des Artikels. Dieses Thema wolle man mit dem Wohnbaugesetz regeln.
Der Artikel wurde mit 26 Ja und 9 Enthaltungen gestrichen.

Art. 14 betrifft die Parkplätze für bestehende Gebäude.
LR Maria Hochgruber Kuenzer legte einen Änderungsantrag vor, um Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Außerdem sollten, im Rahmen der Gemeindeplanung, unterirdische Parkplätze geschaffen werden können. Sandro Repetto schlug mit einem Antrag die Möglichkeit vor, dass die Gemeinde private unterirdische Parkplätze unter öffentlichen Flächen genehmigt.
Der Antrag Hochgruber Kuenzers wurde angenommen, jener Repettos abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden nach einer kurzen Pause wieder aufgenommen.

AM

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