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Plenarsitzung - Nachtragshaushalt verabschiedet

Die Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln des Haushalts und der Begleitbestimmungen. Juli-Sitzung beendet.

Die Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 57/20: Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 - wurden ohne Debatte genehmigt, einige davon wurden aber auf Vorschlag des Landeshauptmanns durch neue Fassungen ersetzt.

Landesgesetzentwurf Nr. 58/20: Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022.

Art. 1 und 2 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 betrifft die GIS.
Das Team K forderte eine Bandbreite für den GIS-Satz der Gemeinden. Zweitwohnungen sollten höher besteuert werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Angenommen wurde ein Antrag der Landesregierung zur GIS-Befreiung von PPP-Projekten. Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte die Landesregierung, sie werde sich um eine Lösung für jene bemühen, die im Ausland arbeiten.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 16 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3-bis betrifft GIS-Erleichterungen für die Wirtschaft.
Angenommen wurden Änderungsanträge von SVP und Landesregierung, die einen Umsatzrückgang von 20 Prozent zur Voraussetzung machten. Das Team K forderte 50 Prozent Umsatzrückgang als Voraussetzung; der Antrag verfiel.

Art. 3-ter betrifft Haushaltsänderungen und wurde mit einer vom Landeshauptmann vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 4 betrifft die Jagd.
Die Freiheitlichen bemerkten, dass der Artikel in der Praxis nur die selteneren Wildarten betreffe; hier sei eine Streichung der Sanktionen nicht nachvollziehbar. Die Grünen schlossen sich der Kritik an; wenn 20 Jäger im Revier seien und nur 1 Wild geschossen werden dürfte, dann werde leicht mehr erlegt als erlaubt. Dieser Artikel sei überdies im Haushalt fehl am Platz. Die vorgeschlagene Bestimmung sei nur die Reaktion auf eine angedrohte Anfechtung, erklärte die Landesregierung. Es gehe vor allem um Hühnervögel, also eher um seltene Fälle. Bisher habe hier Rechtsunsicherheit geherrscht.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 5 und 6 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 7 betrifft die Vermögensverwaltung und wurde auf Vorschlag des Landeshauptmann durch einen neuen Text ersetzt.

Art. 8 ermöglicht den Verzicht der öffentlichen Verwaltung auf Mieten.
Auf Nachfrage des PD erklärte der Landeshauptmann, dass die Bestimmung auch für Vereine ohne Gewinnabsichten gelte.

Die Art. 8-bis und 9 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 10 betrifft die Personalordnung des Landes und wurde auf Vorschlag des Landeshauptmanns geändert (Aufstockung um 11 Stellen, eine für die Landesstelle für Sprachbestimmungen). Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte der Landeshauptmann, dass es bei der Befreiung von der Zweisprachigkeitspflicht vor allem um Personen mit psychischen Beeinträchtigungen gehe.

Art. 11 und 12 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 13 betrifft Raum und Landschaft.
Das Team K beantragte die Streichung von Absatz 1 mit der Anvertrauung von Projekten auf öffentlichen Flächen an Private und Abs. 6 mit der Übergangsbestimmung zu den Servicestellen. Die Grünen verlangten die Streichung der Bestimmung, wonach Zweitwohnungen an der Aufenthaltsabgabe erkannt werden. Die Landesregierung schlug eine Verlängerung der Amtszeit der Landeskommissionen bis 6. November vor. Die Anträge von Grünen und Team K wurden abgelehnt, jene der Landesregierung angenommen.
Die Grünen wiesen darauf hin, dass mit diesem Artikel 20 Prozent einer Fläche für öffentliche Einrichtungen auch für Handel und Gastgewerbe verwendet werden können. Dies sei neu. Auch Bestimmungen, die man vom alten Gesetz übernehme, seien deswegen noch nicht sinnvoll. Eine Verwässerung sehe man auch bei der Bestimmung zu den Zweitwohnungen. Die Landesregierung verteidigte die Bestimmung zu den öffentlichen Einrichtungen, sie sei im Einklang mit dem neuen Gesetz, und die Entscheidung liege immer bei der öffentlichen Hand. Vor allem im ländlichen Raum habe die Gemeinde ein Interesse daran, dass es im öffentlichen Gebäude auch einen Laden, eine Bar oder eine Apotheke gibt. Die Konventionierungspflicht liege künftig nicht mehr im Ermessen der Gemeinden, sondern werde per Gesetz verfügt. Die Feststellung der Zweitwohnung anhand der Aufenthaltsabgabe schaffe Rechtssicherheit und sei bereits in einem Beschluss der Landesregierung festgelegt. Es gebe ein kleines Vakuum, wenn man eine Wohnung frei lasse, aber das werde nicht viele Wohnungen betreffen.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt. Zum Absatz über die Zonen für öffentliche Einrichtungen gab es 7 Nein, zu jenem über die Zweitwohnungen 12 Nein.

Die Art. 14, 14-bis und 15 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 15-bis betrifft das Schuljahr 2020/21.
Die Grünen schlugen vor, den Schulen die Wahl der Unterrichtsform zu überlassen und den Anteil des Präsenzunterrichts mit Richtlinien festzulegen. Die Landesregierung beantragte, dass diese Bestimmungen von den Landesschuldirektionen statt von den Landesschuldirektionen vorgenommen werden. Man wolle für den Kernunterricht eine einheitliche Regelung für das ganze Land. Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt, jener der Landesregierung angenommen.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 16 betrifft Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung.
Das Team K bemängelte, dass der Mehrjahresplan nicht mehr dem Landtag vorgelegt werden muss und forderte die Streichung dieser Bestimmung. Der Plan sei sehr detailliert, antwortete die Landesregierung, die schneller reagieren könne. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 17 betrifft die Unterstützung der Wirtschaft im COVID-Notstand.
Angenommen wurde ein Ersetzungsantrag des Landeshauptmanns, mit dem auch die Eventveranstalter berücksichtigt werden.

Art. 18 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 19 betrifft den Tierschutz.
Das Team K forderte die Streichung des Artikels, was aber abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 5 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 20 enthält Unterstützungsmaßnahmen für die Kinderbetreuung.
Das Team K wollte die Kann-Bestimmung, die den Gemeinden die Ersetzung des Verdienstausfalls ermöglicht, zur Pflicht machen. Dies wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 20 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 21 und 22 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 23 betrifft das Wohnbauförderungsgesetz und wurde mit einer von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderung zur Anpassung an das neue Raumordnungsgesetz genehmigt.

Art. 24 betrifft die Neuregelung des Landesgesundheitsdiensts.
Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte der Landeshauptmann, dass damit die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Universitäten erleichtert wird.

Art. 24-bis betrifft die wirtschaftliche Behandlung der Bezirksdirektoren im Gesundheitsdienst.
Das Team K beantragte die Streichung, da die Entlohnung nicht mehr an die Erreichung der Ziele, sondern an die Komplexität der Gesundheitsdienste gekoppelt werde. Außerdem werde die Höchstgrenze gestrichen. Man wolle eine gewisse Rotation erreichen, antwortete der Landeshauptmann, aber die Komplexität sei nach wie vor Kriterium. Die Höchstgrenze bleibe. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 24-ter betrifft die Förderung der Sprachkenntnisse.
Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte der Landeshauptmann, dass Sprachkenntnisse auch durch kulturelle oder Jugendaktivitäten vermittelt werden könnten.

Art. 24-quater betrifft Maßnahmen zur Zweisprachigkeit und wurde mit 26 Ja, 2 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.

Art. 25-quinquies zu den Garantiegenossenschaften wurde auf Antrag des Landeshauptmanns gestrichen. Der Artikel sei nicht mehr notwendig, um das Ziel zu erreichen.

Art. 24-sexies betrifft den Lehrgang für Integrationslehrpersonen und wurde auf Antrag des Landeshauptmanns mit einem neuen Text zur finanziellen Deckung ersetzt.

Art. 24-septies wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 24-octies wurde ohne Debatte (und mit einer Änderung) genehmigt.

Art. 24-nonies betrifft die öffentliche Mobilität und wurde mit einer Berichtigung genehmigt.

Art. 25 hebt geltende Bestimmungen auf.
Das Team K beantragt die Streichung von Punkt a), mit der die einheitliche Stundenvergütung in den Sanitätsbezirken fallen könnte. Das sei ein Missverständnis, antwortete die Landesregierung, innerhalb des Sanitätsbetriebes bleibe die Vergütung einheitlich.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Art. 26 wurde mit einer Änderung zu den Rechtsverweisen genehmigt.

Art. 27 legt das Inkrafttreten fest und wurde ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Der Gesetzentwurf Nr. 57 wurde mit 18 Ja, 13 Nein und 2 Enthaltungen, der Gesetzentwurf Nr. 58 mit 18 Ja, 4 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt.

In persönlicher Angelegenheit erklärte ein Abgeordneter des Team K, dass er heute Besuch von der Gerichtspolizei bekommen habe, im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Sanität. Es seien in dieser Angelegenheit E-Mails hin- und hergegangen, aber er habe nichts zu verbergen.

Damit war die zweite Juli-Sitzung beendet. Der Landtag tritt im September wieder zusammen.

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DIE ZWEITE JULI-SITZUNG 2020

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