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I. Gesetzgebungsausschuss billigt erste 7 Artikel des Omnibusgesetzes

Bestimmungen zu Denkmalamt, Museen, Veranstaltungsgenehmigungen, Unvereinbarkeiten u.a. eingefügt.

Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 1 bis 7 des Landesgesetzentwurfs Nr. 45/19 (sog. „Omnibus“) mit 4 Ja (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz und Carlo Vettori) und 4 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alex Ploner und Alessandro Urzì) gebilligt.

Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof erklärt, wurden die Artikel weitestgehend so bestätigt, wie sie von der Landesregierung vorgelegt wurden. Die genannten Artikel enthalten Bestimmungen zu Kultur, Berufsbildung, Gemeindefinanzen, Personalordnung, Verbraucherschutz und Beziehungen zur EU. Mit Änderungsanträgen der Landesregierung wurden heute noch weitere Bestimmungen eingefügt: zur Landesabteilung Museen, zum Landesdenkmalamt, zu Mitbestimmungsgremien in den Schulen, zur Genehmigung von Veranstaltungen, zur Unvereinbarkeit zwischen Schulführungskräften und politischen Ämtern. Zur Vereinfachung bei den Veranstaltungsgenehmigungen sah der Ausschuss noch Klärungsbedarf bis zur Debatte im Plenum, wie Amhof berichtet.

AM

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