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30 Jahre Kinderrechtskonvention: „Sieben Kinderrechte in sieben Bezirken Südtirols“

Ein Projekt der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Kinderlandtag. Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen des Kinderlandtags am 22. November.

Eine Arbeit der Kinder der Kolpingfamilie Brixen

Die Kinderrechtskonvention wurde vor 30 Jahren, und zwar am 20. November 1989, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Anlässlich dieses Jubiläums hat die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller im Rahmen des Arbeitskreises „Kinderrechte“ ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Kinderlandtag veranstaltet, indem der Kinderlandtag sowohl in Bezug auf die territoriale Ausdehnung (das Projekt hat im ganzen Land stattgefunden) als auch in Bezug auf das Alter der teilnehmenden Kinder (es haben erstmals auch Grund- und Oberschüler teilgenommen) durch Außenkonferenzen ausgebaut wurde. Mitgearbeitet haben auch Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Sprachgruppen und Herkunft sowie Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Der Südtiroler Kinderlandtag, ein Projekt der Katholischen Jungschar Südtirols und des Südtiroler Landtags, findet vom 19. bis 22. November statt. Die Landtagsabgeordneten und die Fraktionen haben jene Fragestellungen bzw. Themen, zu denen sie den Standpunkt und die Ideen der jüngsten Bürgerinnen und Bürger als notwendig erachtet haben, eingereicht. Diese wurden anschließend zu sieben Kinderrechten gebündelt.

Mit dem Arbeitskreis „Kinderrechte“, zu dem neben der Kinder- und Jugendanwaltschaft der VKE, die Kinderfreunde Südtirol, die Katholische Jungschar Südtirols, Südtirols Katholische Jugend, die Kolpingjugend, die Weiß-Kreuz-Jugend, Unicef und der Südtiroler Jugendring gehören, hat Daniela Höller in Bezug auf diese Kinderrechte Außenkonferenzen in sieben Bezirken Südtirols abgehalten. Kinder und Jugendliche der Grund-, Mittel-, und Oberschulen, Kinder in Nachmittagsbetreuungen, Jungschar- und Jugendgruppen haben sich unter anderem mit folgenden Themen auseinandergesetzt: das Verbot jeglicher Diskriminierung, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Gesundheit und medizinische Dienste, Lebensstandard, Bildung, Minderheiten, Freizeit, Spiel und Kultur. Nach dem Anschauen eines kurzen Videos haben sich die Kinder und Jugendlichen mit neuen Überlegungen auseinandergesetzt und in schriftlicher Form bzw. durch Zeichnungen ihre Ideen zum Ausdruck gebracht. Die Ergebnisse werden anlässlich der Abschlusskonferenz des Kinderlandtages am 22.11.2019 im Landtag ausgestellt.

KJA

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