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Mehrjahresfinanzierung für Vereine

Negatives Gutachten im IV. Gesetzgebungsausschuss zum Gesetzentwurf vom Team Köllensperger. Gesetzentwürfe zu Impfpflicht, Flughafen und Wohnsitzklausel vertagt.

Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Behandlung des Volksbegehrens Nr. 1/18Impffreiheit statt Impfzwang – Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 10 „Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht“ – vertagt, da aus Rom noch die definitive Auskunft zu den staatlichen Bestimmungen (z.B. zu den Sanktionen) fehlt, wie Ausschussvorsitzende Jasmin Ladurner erklärt. Nach einer kurzen Diskussion vertagt wurde der Landesgesetzesentwurf Nr. 6/19Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land. Landesgesetzesentwurf Nr. 13/19Anpassung der Wohnsitzerfordernisse an den staatlichen Standard – konnte aufgrund der Abwesenheit des Ersteinbringers nicht behandelt werden und wurde ebenfalls vertagt.

Anschließend behandelte der Ausschuss den Landesgesetzesentwurf Nr. 17/19Änderung des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 „Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens“, eingebracht von Alex Ploner u.a. Nach der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte mit 4 Jastimmen (Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Franz Ploner und Sandro Repetto) und 4 Gegenstimmen (Jasmin Ladurner, Franz Locher, Helmuth Renzler und Manfred Vallazza) abgelehnt, wobei die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Vereinen eine mehrjährige Finanzierung zu garantieren. „Alle waren sich einig, dass die Vereine jede mögliche Unterstützung verdienen“, erklärt Ladurner, „aber das bestehende Gesetz von 1993, das hier abgeändert werden sollte, betrifft nicht die Finanzierungsmodalitäten. Diese müssten in den einzelnen Fördergesetzen geregelt werden.“

In Bezug auf den Antrag des Frauenhausnetzwerks und der Bezirksgemeinschaft Eisacktal auf Anhörung anlässlich des „Internationalen Tages gegen die Gewalt an Frauen“ wurde beschlossen, eine erweiterte Anhörung aller mit dem Thema befassten Organisationen anzuberaumen. Eine Arbeitsgruppe innerhalb des Ausschusses soll dazu einen konkreten Vorschlag ausarbeiten.

AM

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