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Keine Anhörung zur Kleinkinderbetreuung

IV. Gesetzgebungsausschuss lehnt Antrag auf Anhörung ab und vertagt vier Gesetzentwürfe

Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Antrag auf Anhörung zu den Gebühren für die Kleinkinderbetreuung (ein Vorschlag des Teams Köllensperger) mehrheitlich abgelehnt.

Die Behandlung des Volksbegehrens Nr. 1/18 – Impffreiheit statt Impfzwang - Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 10‚ Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht’ (eingebracht durch Volksinitiative) –, des Landesgesetzentwurfs Nr. 6/19 – Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land (Grüne) – und des Landesgesetzentwurfs Nr. 13/19 – Anpassung der Wohnsitzerfordernisse an den staatlichen Standard (Freiheitliche) wurde auf die Sitzung vom 14. Juni 2019 vertagt.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 17/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 "Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens" – (Team Köllensperger) konnte nicht behandelt werden, da das nötige Gutachten des Rates der Gemeinden noch nicht eingelangt ist.

AM

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