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II. Gesetzgebungsausschuss: öffentliche Gewässer und Pflanzenschutz

Gesetzentwurf von SVP und Lega Alto Adige-Südtirol zur Ausdehnung des Nutzungszeitraumes von Konzessionen für Bewässerungsberegnung nach der Generaldebatte vertagt; Nein zum LGE 11/19 der Grünen.

Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute mit der Behandlung des 16/19, Anpassung der Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer (SVP, Lega Alto Adige-Südtirol), begonnen. Nach der  Generaldebatte wurde die weitere Behandlung des Entwurfes auf Vorschlag des Erstunterzeichners vertagt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, infolge der wegen der angestiegenen mittleren Temperaturen und der weniger harten Winterfröste verlängerten Vegetationsperiode in Südtirol, Ausdehnungen des Nutzungszeitraumes von Konzessionen für Bewässerungs- und Frostschutzberegnung auf einen Zeitraum von 21 Tagen zu erlauben.

Der Ausschuss hat auch den LGE 11/19, Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2016, Nr. 8 "Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes" (Grüne Fraktion) geprüft. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Ausstieg aus dem chemisch-synthetischen Pestizideinsatz zu forcieren und den Einstieg in den ökologischen Landbau zu erleichtern. Der Vorschlag wurde mit 3 Ja (Grüne Fraktion, Team Köllensperger, Demokratische Partei – Bürgerlisten) und 5 Nein (SVP, Die Freiheitlichen) abgelehnt.

MC

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